Vier Jahre Haft nach Missbrauch
Pfadfinder-Führer nicht rechtskräftig verurteilt.
Ein Pfadfinder-Führer ist am Freitag am Wiener Landesgericht wegen schweren sexuellen Missbrauchs, Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses und sittlicher Gefährdung Unmündiger zu vier Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Das Gericht hatte keine Zweifel, dass der 59-Jährige drei Buben missbraucht hatte, die ihm als sogenannte „Wölflinge“– Kinder im Alter zwischen sieben und zehn – anvertraut waren. Als erschwerend wertete das Gericht den Tatzeitraum von 20 Jahren. Von der Anklage umfasst waren ehemalige Schützlinge des Mannes, die mittlerweile 28, 16 und 13 Jahre alt sind.
Der Angeklagte nahm nach Rücksprache mit seinem Verteidiger das Urteil an, die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Dem Gericht wäre eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren zur Verfügung gestanden.
WIEN.