FPÖ fordert, dass nur Bauern wählen dürfen
Gegen Erweiterung auf Angehörige. Reine Briefwahl würde Einsparungen bringen.
Kärntens Land- und Forstwirte wählen zwar erst wieder im November ihre Vertreter in der Vollversammlung der Landwirtschaftskammer. Die neue Wahlordnung, die dann gelten soll, sorgt jetzt für heftige Diskussionen. Bekanntlich haben SPÖ und Grüne in der Dreierkoalition auf die ÖVP-Position eingeschwenkt, wonach jetzt auch Angehörige der „kammerzugehörenden Personen“, die im gemeinsamen Haushalt oder in einer
KLAGENFURT.
Auszugswohnung im Hofverbund leben, wählen dürfen. Also auch Eltern (Altbauern), Ehegatten, Partner und Kinder (ab 16 Jahren), Stief- und Schwiegerkinder. Es gehe um Personen, die in der Landwirtschaft mitarbeiten.
Der Verfassungsdienst des Landes hat jetzt allerdings Bedenken wegen der Gesetzesnovelle angemeldet und fordert eine bessere Spezifizierung der landwirtschaftlichen Tätigkeiten der Familienangehörigen.
Die FPÖ mit Parteichef Christian Ragger und Kammerrat Manfred Muhr als Fraktionschef kritisierte gestern scharf das Vorhaben der Dreierkoalition. Sollte das neue Wahlrecht so vom Landtag beschlossen werden, hätte jene Personengruppe die Mehrheit, die nicht von der Landwirtschaft leben. „Das Wahlergebnis wäre eine Farce.“
50.500 Wahlberechtigte (und 18.000 Betriebe) gab es bei der Kammerwahl 2011, so Ragger. Mit dem neuen Wahlrecht wären es bei 16.500 Betrieben hingegen 65.000 bis 70.000 Wahlberechtigte. Ihre Stimme abgeben sollten laut FPÖ nur jene dürfen, die Kammerumlage zahlen und in der Sozialversicherung der Bauern pflichtversichert sind. Zudem solle es nach den Beispielen von Tirol und Vorarlberg ein hundertprozentiges Briefwahlrecht geben. Das würde Kosten im Ausmaß von 150.000 Euro einsparen.