Trotz Narrenfreiheit ist nicht alles erlaubt
Auch im Fasching gelten Regeln. Die Experten vom D.A.S.-Rechtsschutz warnen: Bei Verstoß gegen gesetzlich verbotene Verkleidung oder Verletzung des öffentlichen Anstands drohen Strafen bis zu 2000 Euro.
Trotz Narrenfreiheit im Fasching gibt es einige Regeln, die man zum Beispiel bei Verkleidungen beachten sollte. So dürfen etwa echte Polizeiuniformen in der Öffentlichkeit ausschließlich von Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes getragen werden. Der Verstoß stellt laut Sicherheitspolizeigesetz eine Verwaltungsübertretung dar. Als Folge drohe eine Geldstrafe bis zu 500 Euro oder eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Wochen, warnen Juristen vom D.A.S.-Rechtsschutz. „Man sollte darauf achten, dass Kostümuniformen klar als solche erkennbar sind und es keine Verwechslungsgefahr mit den Originalen gibt“, erklärt D.A.S.-Vorstand Ingo Kaufmann.
„Gleiches gilt bei Spielzeugwaffen. Je eher eine Spielzeugwaffe einer echten ähnelt, desto eher provoziert man womöglich gefährliche Situationen und setzt sich einem Vorwurf des Verstoßes gegen das Waffengesetz aus“, so Kaufmann weiter. Ebenso verboten sind Kostüme mit rechtsradikalem Hintergrund oder Zeichen sowie Verkleidungen mit einer fremdenfeindlichen oder rassistischen Aussage. Derartige Kostüme verstoßen gegen das Verbotsgesetz bzw. das Strafgesetz.
Öffentlicher Anstand
Sind Kostüme besonders anstößig oder obszön, können sie eine Verletzung des „öffentlichen Anstands“darstellen. Auch wenn im Fasching die Messlatte natürlich etwas tiefer gelegt wird, kann hier eine Grenze überschritten werden. „Wenn die Verkleidung den öffentlichen Anstand verletzt, wird dies ebenfalls als Verwaltungsübertretung gesehen und mit bis zu 2000 Euro bestraft“, klärt der Jurist Kaufmann auf.
Vermummungsverbot
Wenn sich „Star Wars“-Fans im Fasching zum Beispiel als Darth Vader oder Stormtrooper verkleiden oder wenn jemand einen eng anliegenden Ganzkörperanzug tragen will, muss er oder sie laut den Experten das Vermummungsverbot nicht fürchten.
„Dieses gilt nur bei Versammlungen im Sinne des Versammlungsgesetzes“, erklärt Kaufmann. Das Verkleiden oder das Tragen von Masken bei öffentlichen Belustigungen, also im Fasching, bei volksgebräuchlichen Festen und Umzügen wie etwa bei einem Perchtenlauf, wären explizit vom Versammlungsgesetz ausgenommen. „Bei einer Polizeikontrolle ist man aber trotzdem verpflichtet, sein Gesicht zu zeigen. Sonst kann die Polizei ja nicht überprüfen, ob der vorgezeigte Ausweis auch zur Person gehört“, schränkt Kaufmann ein. Grundsätzlich verjähren Darlehensforderungen innerhalb von 30 Jahren. Wenn es sich tatsächlich um ein gewährtes Darlehen handelt, ist Verjährung nicht eingetreten. Sie müssen aber unter Beweis stellen, dass es sich tatsächlich um ein gewährtes Darlehen handelt und nicht etwa um geleistete Beiträge zur gemeinsamen Lebensführung oder dergleichen. Wenn der ursprüngliche Betrag für den Autokauf überwiesen wurde, könnte aus dem Überweisungsbeleg ein Vermerk, etwa Darlehensgewährung oder dergleichen, hervorgehen, der Ihren Rechtsstandpunkt stützt. Auf jeden Fall sollten Sie versuchen, von Ihrem Freund eine Bestätigung darüber zu erlangen, dass er Ihnen diesen Geldbetrag schuldet, aber derzeit nicht in der Lage ist, ihn zurückzuzahlen. Damit wäre der Beweis der Darlehensgewährung erbracht.