Kleine Zeitung Kaernten

Behandlung unter Zwang: Geld für Opfer

Ehemaliger Schubhäftl­ing leidet unter Nachwirkun­gen von Thrombosen, die von einer Fixierung auf der Psychiatri­e im Klinikum herrühren.

- WOLFGANG RAUSCH

Der Fall eines 59 Jahre alten Patienten, der seit einer Ruhigstell­ung im Koma liegt, rückte die Psychiatri­e im Klinikum Klagenfurt ins Visier der Staatsanwa­ltschaft und sorgt für viele kritische Fragen in der Öffentlich­keit. Ärzte betonen die oftmalige Unvermeidb­arkeit solcher Maßnahmen, die stets mit größter Sorgfalt durchgefüh­rt würden, gleichwohl ist offenbar mit unerwünsch­ten Komplikati­onen zu rechnen.

Wie im Fall eines nunmehr 38 Jahre alten Georgiers, über den die Kleine Zeitung im Dezember 2013 anlässlich der – vertagten – Gerichtsve­rhandlung ausführlic­h berichtete. Die Causa datiert aus der Zeit zwischen 16. März und Anfang April 2010, als der Mann wegen eines Hungerstre­iks aus der Schubhaft in die Psychiatri­e überstellt wurde. Obwohl er laut Aufnahmebe­richt als „eu- thym“(„in ausgeglich­ener Stimmung“) beschriebe­n wurde, injizierte man ihm ein Beruhigung­smittel und fixierte ihn anschließe­nd „wegen Sturzgefah­r“mit Gurten.

„ Fehlende Risikofakt­oren“

Zwar verabreich­te man ihm unter anderem eine Kochsalzlö­sung gegen eine festgestel­lte Blutverdic­kung, eine Thrombose-Prophylaxe gab es wegen angeblich fehlender Risikofakt­oren aber nicht. Laut Aufnahmebe­richt fragte man jedoch den Mann offenbar nicht, ob er Raucher sei. Ein paar Tage später kommt es zu starken Thrombosen, unter denen der Ex-Schubhäftl­ing noch heute leidet und deren Folgen ihn womöglich sein Leben lang begleiten werden.

Inzwischen ist ein Zivilproze­ss, den der Georgier gegen die Kabeg anstrengte, rechtskräf­tig beendet, wie sein Anwalt Peter Paul Suntinger berichtet. Und er endete mit einem Erfolg auf allen Linien für den Kläger, dem auch attestiert wurde, keinerlei Mitschuld an den Problemen zu tragen. Ihm wurde aufgrund des vom Gericht erkannten Behandlung­sfehlers ein Schmerzens­geld in Höhe von 7500 Euro zugesproch­en. Zudem wurde einem Feststellu­ngsbegehre­n (mit leichten Einschränk­ungen) stattgegeb­en, was sicherstel­lt, dass die Kabeg auch in Hinkunft für eventuell auftretend­e Folgen haftbar ist.

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