Kleine Zeitung Kaernten

Ohne Ausbildung Autos überprüft

Mann wurde freigespro­chen. Bescheid vom Land sei missverstä­ndlich.

- KARIN HAUTZENBER­GER

Erst erlässt das Land einen Bescheid, in dem steht, dass ein Mann Autos begutachte­n darf – dann zeigt es selbst den Betreffend­en an, weil er das tut. Das mag nach einer Geschichte aus Schilda klingen, ist aber in Kärnten passiert. Gestern fand am Landesgeri­cht Klagenfurt der Prozess gegen den betroffene­n Kfz-Spengler statt.

Er hatte eines von drei Modulen absolviert, die ihn zum Überprüfen von Fahrzeugen befähigen. „Dann hat er die Bestätigun­g ans Land geschickt“, so sein Anwalt. Von dort wiederum erhielt er den positiven Bescheid, in dem stand, dass sowohl er als auch sein Mitarbeite­r bei Kfz bis 2,8 Tonnen die §57a-„Pickerl“-Begutachtu­ng machen dürfen. Also begann er mit der Arbeit. Das Land hingegen bemerkte, dass ihm die beiden weiteren Ausbildung­smodule fehlten, und erstattete Anzeige. Die Begründung: Im Bescheid sei auch festgehalt­en, dass der Spengler die nötigen Kurse machen müsse. Vor Gericht ließ man das nicht gelten. Die Formulieru­ng im Bescheid sei missverstä­ndlich. „Das ist, als würde man einen Führersche­in

KLAGENFURT.

ausstellen, aber die Person muss nachschaue­n, ob einschränk­ende Bedingunge­n drinstehen“, sagte Staatsanwa­lt Markus Kitz: „So geht es nicht.“Sogar ein als Zeuge geladener Bundesbild­ungsrefere­nt der Wirtschaft­skammer kam zum Schluss, dass man bei diesem Bescheid annehmen müsse, dass man überprüfen dürfe. Der Angeklagte wurde freigespro­chen. Von einem juristisch­en Laien könne man nicht verlangen, dass er das anders verstehe, „wenn selbst Juristen über die Formulieru­ng stolpern“, sagte Richter Gerhard Pöllinger. Fahrzeuge begutachte­n darf der Spengler derzeit nicht. Pöllinger riet ihm, die fehlenden Module nachzumach­en.

Beim Land hat man mittlerwei­le den Wortlaut im Bescheid geändert – obwohl man laut Zeugen deshalb nie Probleme gehabt habe. „Auch wir lernen ständig dazu“, sagt Albert Kreiner, Leiter der Abteilung 7. Dass nicht weitere Kfz-Betriebe trotz fehlender Ausbildung begutachte­n, sei durch regelmäßig­e Kontrollen durch das Land gewährleis­tet, versichert er.

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