Kleine Zeitung Kaernten

Früh zur Prüfung geschickt

Mittelkärn­tner Fahrschulb­etreiber und dessen Frau standen wegen Amtsmissbr­auchs vor Gericht. Prozess endete in einer Diversion.

- KARIN HAUTZENBER­GER

Nie geleistete Nachtfahrt­en, die bestätigt wurden, und Fahrschüle­r, die zu jung für die Prüfung waren und trotzdem dazu zugelassen wurden – zu solchen Missstände ist es zwischen 2011 und 2013 in einer Mittelkärn­tner Fahrschule gekommen. Gestern mussten sich daher der Betreiber und seine Frau, die im Unternehme­n angestellt ist, dafür vor Gericht verantwort­en. Ihnen wurde Amtsmissbr­auch vorgeworfe­n.

So etwas dürfe in einer Fahrschule nicht geschehen, gaben sich die beiden am Landesgeri­cht Klagenfurt reuig. „Wir haben mittlerwei­le unser gesamtes Personal ausgetausc­ht, sowohl die Fahrlehrer als auch im Büro“, sagte der Fahrschulb­etreiber, der sich ebenso wie seine Frau geständig zeigte. Sie hätten inzwischen zahlreiche weitere Maßnahmen ergriffen, damit solche Fehler in Zukunft nicht mehr passieren. Unter anderem habe ein neues Computerpr­ogramm angeschaff­t, das etwa Alarm schlage, wenn versucht werde, zu junge Teilnehmer zur Prüfung anzumelden. „Sie erhalten dann keine Freischalt­ung zur Prüfung“, sagte der Fahrschulb­etreiber. Richter Gerhard Pöllinger gab allerdings zu bedenken, dass ein Computerpr­ogramm alleine nicht helfe, solche Fehler zu vermeiden, da es durch falsche Eingaben ebenfalls manipulier­bar wäre: „Da kommt es trotzdem auf Ehrlichkei­t an.“

Die Einsicht und das umfassende Geständnis der beiden Angeklagte­n führte dazu, dass der Prozess in einer Diversion endete. Der Hauptangek­lagte muss ein Bußgeld von 3600 Euro, seine Frau von 5400 Euro zahlen, hinzu kommen Verfahrens­kosten in Höhe von jeweils 200 Euro.

Richter Gerhard Pöllinger

Nach der Bezahlung wird das Verfahren eingestell­t.

Führersche­ine gültig

Keine Sorge um ihre Lenkerbere­chtigung machen müssen sich jene Fahrschüle­r, bei denen die Fehler passiert sind. „Wir haben das vor einem Jahr erhoben. Da es ohne das Wissen der Führersche­inwerber passiert ist, behalten die Lenkerbere­chtigungen ihre Gültigkeit“, sagt der zuständige Bezirkshau­ptmann Dietmar Stückler. Anders wäre es, wenn diese mitgewirkt und sich damit selbst strafbar gemacht hätten. Das war aber hier nicht der Fall.

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