Früh zur Prüfung geschickt
Mittelkärntner Fahrschulbetreiber und dessen Frau standen wegen Amtsmissbrauchs vor Gericht. Prozess endete in einer Diversion.
Nie geleistete Nachtfahrten, die bestätigt wurden, und Fahrschüler, die zu jung für die Prüfung waren und trotzdem dazu zugelassen wurden – zu solchen Missstände ist es zwischen 2011 und 2013 in einer Mittelkärntner Fahrschule gekommen. Gestern mussten sich daher der Betreiber und seine Frau, die im Unternehmen angestellt ist, dafür vor Gericht verantworten. Ihnen wurde Amtsmissbrauch vorgeworfen.
So etwas dürfe in einer Fahrschule nicht geschehen, gaben sich die beiden am Landesgericht Klagenfurt reuig. „Wir haben mittlerweile unser gesamtes Personal ausgetauscht, sowohl die Fahrlehrer als auch im Büro“, sagte der Fahrschulbetreiber, der sich ebenso wie seine Frau geständig zeigte. Sie hätten inzwischen zahlreiche weitere Maßnahmen ergriffen, damit solche Fehler in Zukunft nicht mehr passieren. Unter anderem habe ein neues Computerprogramm angeschafft, das etwa Alarm schlage, wenn versucht werde, zu junge Teilnehmer zur Prüfung anzumelden. „Sie erhalten dann keine Freischaltung zur Prüfung“, sagte der Fahrschulbetreiber. Richter Gerhard Pöllinger gab allerdings zu bedenken, dass ein Computerprogramm alleine nicht helfe, solche Fehler zu vermeiden, da es durch falsche Eingaben ebenfalls manipulierbar wäre: „Da kommt es trotzdem auf Ehrlichkeit an.“
Die Einsicht und das umfassende Geständnis der beiden Angeklagten führte dazu, dass der Prozess in einer Diversion endete. Der Hauptangeklagte muss ein Bußgeld von 3600 Euro, seine Frau von 5400 Euro zahlen, hinzu kommen Verfahrenskosten in Höhe von jeweils 200 Euro.
Richter Gerhard Pöllinger
Nach der Bezahlung wird das Verfahren eingestellt.
Führerscheine gültig
Keine Sorge um ihre Lenkerberechtigung machen müssen sich jene Fahrschüler, bei denen die Fehler passiert sind. „Wir haben das vor einem Jahr erhoben. Da es ohne das Wissen der Führerscheinwerber passiert ist, behalten die Lenkerberechtigungen ihre Gültigkeit“, sagt der zuständige Bezirkshauptmann Dietmar Stückler. Anders wäre es, wenn diese mitgewirkt und sich damit selbst strafbar gemacht hätten. Das war aber hier nicht der Fall.