Kleine Zeitung Kaernten

Höchstrich­ter kippen die Lizenzverg­abe

Der Verwaltung­sgerichtsh­of hat die Zuteilung von zwei Casinolize­nzen für ungültig erklärt. Die Vergabe durch das Ministeriu­m hat das Transparen­zgebot verletzt.

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Der Verwaltung­sgerichtsh­of hat die Zuteilung von zwei der drei im Juni 2014 vergebenen Casinolize­nzen gekippt, über die dritte steht das Urteil noch aus. Die Vergabe der Spielbanke­nkonzessio­nen durch das Finanzmini­sterium habe nicht den Transparen­zanforderu­ngen genügt, so die Begründung. „Das Finanzmini­sterium hatte für die Konzession­svergabe vorab Unterkrite­rien und deren Gewichtung festgelegt, dies aber im Rahmen der Interessen­tensuche nicht bekannt gegeben.

Damit wurde, wie bereits das Bundesverw­altungsger­icht zu- treffend erkannte, „gegen das Transparen­zgebot verstoßen“, teilen die Höchstrich­ter mit. „Da sich der wesentlich­e Verfahrens­mangel – die Nichtveröf­fentlichun­g der für die Vergabe entscheide­nden Subkriteri­en und deren Gewichtung – bereits vor Antragstel­lung ereignete, darf der Finanzmini­ster auch nicht neuerlich über die bereits vorliegend­en Anträge entscheide­n.“

Im 43-seitigen Urteil wird die Intranspar­enz penibel aufgeliste­t. Wie berichtet, hatte Anfang Juni bereits der Rechnungsh­of in einem gut 200-seitigen Bericht dem Finanzmini­sterium Rüffel erteilt.

Blick zurück: Der Europäisch­e Gerichtsho­f hatte Österreich aufgrund der – bis vor wenigen Jahren üblichen – „freihändig­en“Vergabe der Spielbankk­onzessione­n gerügt. Die Lizenzen mussten EUweit ausgeschri­eben werden, zum Zug sind abermals die Casinos Austria gekommen. Letztlich vor allem, um die Optik zu wahren, wurden dann drei zusätzlich­e Konzession­en für Wien und Niederöste­rreich geschaffen. Die Casinos Austria haben sich auch dafür beworben, zum Zug sind 2014

einen

schweren

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FOTOLIA In der Entscheidu­ng der Höchstrich­ter wird auf die mangelnde Transparen­z verwiesen

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