Höchstrichter kippen die Lizenzvergabe
Der Verwaltungsgerichtshof hat die Zuteilung von zwei Casinolizenzen für ungültig erklärt. Die Vergabe durch das Ministerium hat das Transparenzgebot verletzt.
Der Verwaltungsgerichtshof hat die Zuteilung von zwei der drei im Juni 2014 vergebenen Casinolizenzen gekippt, über die dritte steht das Urteil noch aus. Die Vergabe der Spielbankenkonzessionen durch das Finanzministerium habe nicht den Transparenzanforderungen genügt, so die Begründung. „Das Finanzministerium hatte für die Konzessionsvergabe vorab Unterkriterien und deren Gewichtung festgelegt, dies aber im Rahmen der Interessentensuche nicht bekannt gegeben.
Damit wurde, wie bereits das Bundesverwaltungsgericht zu- treffend erkannte, „gegen das Transparenzgebot verstoßen“, teilen die Höchstrichter mit. „Da sich der wesentliche Verfahrensmangel – die Nichtveröffentlichung der für die Vergabe entscheidenden Subkriterien und deren Gewichtung – bereits vor Antragstellung ereignete, darf der Finanzminister auch nicht neuerlich über die bereits vorliegenden Anträge entscheiden.“
Im 43-seitigen Urteil wird die Intransparenz penibel aufgelistet. Wie berichtet, hatte Anfang Juni bereits der Rechnungshof in einem gut 200-seitigen Bericht dem Finanzministerium Rüffel erteilt.
Blick zurück: Der Europäische Gerichtshof hatte Österreich aufgrund der – bis vor wenigen Jahren üblichen – „freihändigen“Vergabe der Spielbankkonzessionen gerügt. Die Lizenzen mussten EUweit ausgeschrieben werden, zum Zug sind abermals die Casinos Austria gekommen. Letztlich vor allem, um die Optik zu wahren, wurden dann drei zusätzliche Konzessionen für Wien und Niederösterreich geschaffen. Die Casinos Austria haben sich auch dafür beworben, zum Zug sind 2014
einen
schweren