Tod in Badewanne: Waresdoch Mord?
Klagenfurterin wurde laut Anklage von ihrem Lebensgefährten ertränkt. Der bestreitet. Nun entscheiden Geschworene.
Eine junge Frau (30) wurde tot in ihrer Klagenfurter Wohnung gefunden. War es ein Suizid? Starb sie an Drogen? Zu Beginn der Ermittlungen schien alles möglich. Jetzt – knapp ein Jahr danach – ist der Fall geklärt: Es war Mord – zumindest aus Sicht der Staatsanwaltschaft Klagenfurt. Pressesprecher Markus Kitz bestätigt: Die Anklagebehörde habe Mordanklage gegen den Lebensgefährten (33) der Frau eingebracht. Der gelernte Handwerker muss sich ab 5. September am Landesgericht verantworten.
In der Anklageschrift steht: Der 33-Jährige habe sein Opfer am 3. September 2015 vorsätzlich ertränkt. Einige Monate zuvor wurden der Angeklagte und die ausgebildete Pflegehelferin aus Klagenfurt ein Paar. Ihre Beziehung war geprägt vom gemeinsamen Alkohol- und Drogenkonsum. Immer wieder soll der 33Jährige seine Partnerin misshandelt haben. Weshalb ihn die Frau verlassen wollte. War dies das Mordmotiv? Die Staatsanwaltschaft geht unter anderem davon aus. Am Tag der Tat – gegen 16 Uhr – kamen der Angeklagte und ein gemeinsamer Bekannter in die Wohnung der Frau. Zuvor waren die Männer und die Pflegehelferin abwechselnd in Lokalen unterwegs und hatten zwischendurch Streit. Als die Männer die 30-Jährige zu Hause trafen „lag sie auf der Couch und war offenbar aufgrund von Alkohol- und Drogenkonsum apathisch, sie atmete aber“, steht in der Anklage. Der Lebensgefährte und sein Begleiter trugen die Frau ins Bad und duschten sie kalt ab. Laut Anklage ging der Bekannte wenig später wieder. Gegen ihn – er war zuerst ebenfalls wegen Mordverdacht in U-Haft – wurde lediglich Anklage wegen unterlassener Hilfeleistung erhoben.
Wasser eingelassen
Zurück in der Wohnung blieb der Angeklagte – allein mit der Frau. Der in der Anklageschrift beschriebene Tatablauf liest sich wie ein Krimi: Als der Mann mit der alkoholisierten, berauschten und wehrlosen Frau allein in der Wohnung war, habe er den idealen Zeitpunkt gesehen, sie zu töten. Er habe die Frau in die Badewanne gelegt, Wasser eingelassen und seine Lebensgefährtin untergetaucht, bis sie keine Lebenszeichen mehr von sich gab. Danach soll er sie wieder auf die Couch ins Wohnzimmer gebracht haben. Das alles bestreitet der Angeklagte vehement. „Er hat die Frau nicht ermordet. Die Anklage stützt sich auf ein Gutachten, das erst nach einem Dreivierteljahr da war und das unterschiedliche Tatzeiträume angibt und nicht schlüssig ist“, kritisiert Philipp Tschernitz, der Anwalt des Mordverdächtigen. Seinem Bekannten erzählte der Angeklagte noch am selben Abend, dass er die Wohnung bald nach ihm verlassen habe. Die Frau sei in gutem Zustand gewesen und er habe noch mit ihr gesprochen. Am nächsten Vormittag sagte er einem anderen Freund, er hätte Angst, dass sich seine Lebensgefährtin etwas angetan habe. Die beiden fuhren zur Wohnung der Frau, der Freund rief die Rettung – doch da lag die 30-Jährige schon tot und zugedeckt auf der Couch. Für den 33-Jährigen gilt die Unschuldsvermutung.