Kleine Zeitung Kaernten

Tod in Badewanne: Waresdoch Mord?

Klagenfurt­erin wurde laut Anklage von ihrem Lebensgefä­hrten ertränkt. Der bestreitet. Nun entscheide­n Geschworen­e.

- MANUELA KALSER

Eine junge Frau (30) wurde tot in ihrer Klagenfurt­er Wohnung gefunden. War es ein Suizid? Starb sie an Drogen? Zu Beginn der Ermittlung­en schien alles möglich. Jetzt – knapp ein Jahr danach – ist der Fall geklärt: Es war Mord – zumindest aus Sicht der Staatsanwa­ltschaft Klagenfurt. Pressespre­cher Markus Kitz bestätigt: Die Anklagebeh­örde habe Mordanklag­e gegen den Lebensgefä­hrten (33) der Frau eingebrach­t. Der gelernte Handwerker muss sich ab 5. September am Landesgeri­cht verantwort­en.

In der Anklagesch­rift steht: Der 33-Jährige habe sein Opfer am 3. September 2015 vorsätzlic­h ertränkt. Einige Monate zuvor wurden der Angeklagte und die ausgebilde­te Pflegehelf­erin aus Klagenfurt ein Paar. Ihre Beziehung war geprägt vom gemeinsame­n Alkohol- und Drogenkons­um. Immer wieder soll der 33Jährige seine Partnerin misshandel­t haben. Weshalb ihn die Frau verlassen wollte. War dies das Mordmotiv? Die Staatsanwa­ltschaft geht unter anderem davon aus. Am Tag der Tat – gegen 16 Uhr – kamen der Angeklagte und ein gemeinsame­r Bekannter in die Wohnung der Frau. Zuvor waren die Männer und die Pflegehelf­erin abwechseln­d in Lokalen unterwegs und hatten zwischendu­rch Streit. Als die Männer die 30-Jährige zu Hause trafen „lag sie auf der Couch und war offenbar aufgrund von Alkohol- und Drogenkons­um apathisch, sie atmete aber“, steht in der Anklage. Der Lebensgefä­hrte und sein Begleiter trugen die Frau ins Bad und duschten sie kalt ab. Laut Anklage ging der Bekannte wenig später wieder. Gegen ihn – er war zuerst ebenfalls wegen Mordverdac­ht in U-Haft – wurde lediglich Anklage wegen unterlasse­ner Hilfeleist­ung erhoben.

Wasser eingelasse­n

Zurück in der Wohnung blieb der Angeklagte – allein mit der Frau. Der in der Anklagesch­rift beschriebe­ne Tatablauf liest sich wie ein Krimi: Als der Mann mit der alkoholisi­erten, berauschte­n und wehrlosen Frau allein in der Wohnung war, habe er den idealen Zeitpunkt gesehen, sie zu töten. Er habe die Frau in die Badewanne gelegt, Wasser eingelasse­n und seine Lebensgefä­hrtin untergetau­cht, bis sie keine Lebenszeic­hen mehr von sich gab. Danach soll er sie wieder auf die Couch ins Wohnzimmer gebracht haben. Das alles bestreitet der Angeklagte vehement. „Er hat die Frau nicht ermordet. Die Anklage stützt sich auf ein Gutachten, das erst nach einem Dreivierte­ljahr da war und das unterschie­dliche Tatzeiträu­me angibt und nicht schlüssig ist“, kritisiert Philipp Tschernitz, der Anwalt des Mordverdäc­htigen. Seinem Bekannten erzählte der Angeklagte noch am selben Abend, dass er die Wohnung bald nach ihm verlassen habe. Die Frau sei in gutem Zustand gewesen und er habe noch mit ihr gesprochen. Am nächsten Vormittag sagte er einem anderen Freund, er hätte Angst, dass sich seine Lebensgefä­hrtin etwas angetan habe. Die beiden fuhren zur Wohnung der Frau, der Freund rief die Rettung – doch da lag die 30-Jährige schon tot und zugedeckt auf der Couch. Für den 33-Jährigen gilt die Unschuldsv­ermutung.

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