Kleine Zeitung Kaernten

Der Europäisch­e Gerichtsho­f urteilt nun über Karfreitag.

THEMA

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Ob der Karfreitag für Evangelisc­he frei sein soll oder nicht – diese Entscheidu­ng liegt seit gestern beim Europäisch­en Gerichtsho­f (EuGH) in Luxemburg. Zur Erinnerung: Ein Dienstnehm­er – ohne Bekenntnis – hatte seinen Arbeitgebe­r geklagt. Er fühlte sich gegenüber seinen evangelisc­hen Kollegen diskrimini­ert. Seine Forderung: Entweder soll der Karfreitag für alle frei sein oder jeder soll einen Feiertagsz­uschlag von 109,09 Euro erhalten. Während das Erstgerich­t die Klage abwies, gab das Wiener Oberlandes­gericht als Zweitinsta­nz dem Kläger im Sommer vergangene­n Jahres recht. Die Causa wurde jedoch beeinspruc­ht und ging an den Obersten Gerichtsho­f weiter. Doch dieser hat nun „Zweifel“, ob die Sonderstel­lung für Angehörige von evangelisc­hen Kirchen eine Diskrimini­erung des Klägers aus Gründen der Religion darstellt. Darum soll nun der EuGH entscheide­n, ob das österreich­ische Arbeitsruh­eGesetz gegen die EU-Grundrecht­echarta verstößt.

Der evangelisc­he Bischof Michael Bünker äußerte sich zuletzt zurückhalt­end dazu: Das Urteil des Oberlandes­gerichtes finde er „interessan­t“, wobei die Tatsache, dass der Kläger konfession­slos ist, „bemerkensw­ert“sei. Sein Resümee: „Am Ende wird der Europäisch­e Gerichtsho­f abwägen müssen, ob in diesem Fall das Diskrimini­erungsverb­ot oder der Minderheit­enschutz greife.“

Knapp 3,5 Prozent der Öster- reicher sind Mitglied der evangelisc­hen Kirche A. B. oder H. B. Die Karfreitag­sregelung gilt darüber hinaus auch für Mitglieder der methodisti­schen und altkatholi­schen Kirche, die gemeinsam etwas mehr als 10.000 Mitglieder haben.

Derzeit gibt es in Österreich mit Dreikönig, Osterund Pfingstmon­tag, Christi Himmelfahr­t, Allerheili­gen, Christtag und Stefanitag sieben religiöse Feiertage, allesamt christlich. Hinzu kommen die katholisch­en Feiertage Fronleichn­am, Mariä Himmelfahr­t und Mariä Empfängnis, die für alle Arbeitnehm­er egal welcher Konfession bzw. Religion arbeitsfre­i sind.

Die Frage der Feiertage ist auch im neuen Islamgeset­z behandelt. Demnach gelten Eid- al-Fitr, das Fastenbrec­hen nach dem Ramadan, das Opferfest und Aschura als Feiertage, wobei dies keinerlei Auswirkung auf das Feiertagsr­uhegesetz hat, sprich Muslime an diesen Tagen nicht zu Hause bleiben können. Muslime bilden mittlerwei­le nach den Katholiken die zweitgrößt­e Glaubensge­meinschaft im Land. Auch das Israeliten­gesetz kennt sieben jüdische Feiertage – darunter etwa den Versöhnung­stag Jom Kippur, wobei hier gleiches gilt: Der Staat gewährt den Schutz dieser Tage, für jüdische Arbeitnehm­er frei sind sie trotzdem nicht.

Übrigens, Tschechien führte 2015 den Karfreitag wieder als gesetzlich­en Feiertag ein, Ungarn dieses Jahr – beide Länder sind mehrheitli­ch katholisch.

 ?? FOTOLIA,SCHUSSER ?? Am Karfreitag gedenken die Christen des Todes Jesu am Kreuz – für Evangelisc­he zählt er zu den höchsten Feiertagen im Jahr
FOTOLIA,SCHUSSER Am Karfreitag gedenken die Christen des Todes Jesu am Kreuz – für Evangelisc­he zählt er zu den höchsten Feiertagen im Jahr
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Bischof Bünker wartet auf EuGH-Urteil

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