Der Europäische Gerichtshof urteilt nun über Karfreitag.
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Ob der Karfreitag für Evangelische frei sein soll oder nicht – diese Entscheidung liegt seit gestern beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Zur Erinnerung: Ein Dienstnehmer – ohne Bekenntnis – hatte seinen Arbeitgeber geklagt. Er fühlte sich gegenüber seinen evangelischen Kollegen diskriminiert. Seine Forderung: Entweder soll der Karfreitag für alle frei sein oder jeder soll einen Feiertagszuschlag von 109,09 Euro erhalten. Während das Erstgericht die Klage abwies, gab das Wiener Oberlandesgericht als Zweitinstanz dem Kläger im Sommer vergangenen Jahres recht. Die Causa wurde jedoch beeinsprucht und ging an den Obersten Gerichtshof weiter. Doch dieser hat nun „Zweifel“, ob die Sonderstellung für Angehörige von evangelischen Kirchen eine Diskriminierung des Klägers aus Gründen der Religion darstellt. Darum soll nun der EuGH entscheiden, ob das österreichische ArbeitsruheGesetz gegen die EU-Grundrechtecharta verstößt.
Der evangelische Bischof Michael Bünker äußerte sich zuletzt zurückhaltend dazu: Das Urteil des Oberlandesgerichtes finde er „interessant“, wobei die Tatsache, dass der Kläger konfessionslos ist, „bemerkenswert“sei. Sein Resümee: „Am Ende wird der Europäische Gerichtshof abwägen müssen, ob in diesem Fall das Diskriminierungsverbot oder der Minderheitenschutz greife.“
Knapp 3,5 Prozent der Öster- reicher sind Mitglied der evangelischen Kirche A. B. oder H. B. Die Karfreitagsregelung gilt darüber hinaus auch für Mitglieder der methodistischen und altkatholischen Kirche, die gemeinsam etwas mehr als 10.000 Mitglieder haben.
Derzeit gibt es in Österreich mit Dreikönig, Osterund Pfingstmontag, Christi Himmelfahrt, Allerheiligen, Christtag und Stefanitag sieben religiöse Feiertage, allesamt christlich. Hinzu kommen die katholischen Feiertage Fronleichnam, Mariä Himmelfahrt und Mariä Empfängnis, die für alle Arbeitnehmer egal welcher Konfession bzw. Religion arbeitsfrei sind.
Die Frage der Feiertage ist auch im neuen Islamgesetz behandelt. Demnach gelten Eid- al-Fitr, das Fastenbrechen nach dem Ramadan, das Opferfest und Aschura als Feiertage, wobei dies keinerlei Auswirkung auf das Feiertagsruhegesetz hat, sprich Muslime an diesen Tagen nicht zu Hause bleiben können. Muslime bilden mittlerweile nach den Katholiken die zweitgrößte Glaubensgemeinschaft im Land. Auch das Israelitengesetz kennt sieben jüdische Feiertage – darunter etwa den Versöhnungstag Jom Kippur, wobei hier gleiches gilt: Der Staat gewährt den Schutz dieser Tage, für jüdische Arbeitnehmer frei sind sie trotzdem nicht.
Übrigens, Tschechien führte 2015 den Karfreitag wieder als gesetzlichen Feiertag ein, Ungarn dieses Jahr – beide Länder sind mehrheitlich katholisch.