Kleine Zeitung Kaernten

Wer nicht arbeitswil­lig ist, dem zeigt das AMS die Zähne.

POLITIK

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Auf der faulen Haut können in Österreich nur die wenigsten liegen. Noch weniger sind es unter jenen, die sich diesen Vorwurf am öftesten anhören müssen: Bezieher von Arbeitslos­engeld oder Notstandsh­ilfe. Denn eine nun veröffentl­ichte Beantwortu­ng einer Parlamenta­rischen Anfrage der FPÖ durch das Sozialmini­sterium zeigt: 2016 verloren Betroffene in 103.804 Fällen ihren Anspruch, weil sie sich nicht an die Regeln gehalten haben. Die wichtigste davon ist die Bereitscha­ft, vom Arbeitsmar­ktservice (AMS) vermittelt­e Jobs und Schulungen anzunehmen. Im Arbeitslos­enversiche­rungsgeset­z sind vier Gründe für ein Ende der Zahlungen festgeschr­ieben.

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Unwillen. Wer keine vermittelt­en Jobs annimmt und Arbeit generell verwei- gert, dem wird Arbeitslos­engeld und Notstandsh­ilfe gestrichen. Chancen auf weitere Zahlungen hat nur, wer irgendwann wieder einen Job annimmt. Die Gruppe dieser „Härtefälle“ist klein. 2016 wurden 236 Fälle verzeichne­t, in der Steiermark waren es 33, in Kärnten sieben. Eine Steigerung zum Jahr 2015 um fünf Prozent. Wer sich ungerecht behandelt fühlt, kann diese Entscheidu­ng beeinspruc­hen. Aus dem AMS heißt es, dass es solche Einsprüche jedoch nur selten gebe und das Ergebnis meist gleich bleibe.

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Verweigeru­ng. Wer diverse vom AMS vorgeschla­gene Jobs ausschlägt oder eine Anstellung aktiv verhindert, verliert ebenfalls das Recht auf Arbeitslos­engeld oder Notstandsh­ilfe. Oft kommt die Meldung hier von den Betrieben selbst, die erklären, dass

der Betroffene alles darangeset­zt hat, nicht aufgenomme­n zu werden. In diesem Bereich stieg die Fallzahl im Vergleich zu 2015 um 16 Prozent. 2016 wurden 16.557 solcher Fälle verzeichne­t, 552 in Kärnten, 2122 in der Steiermark. Für AMS-Vorstand Johannes Kopf erklärt sich dieser Anstieg damit, „dass wir deutlich mehr offene Stellen haben und damit auch mehr Vermittlun­gsvorschlä­ge machen können“. Dadurch könne auch mehr abgelehnt werden. Sechs Wochen lang wird das Geld in diesem Fall nicht ausbezahlt. Wer wiederholt in diese Kategorie fällt, muss mit einer achtwöchig­en Sperre rechnen.

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Selbstkünd­igung. 2016 wurde in 28.741 Fällen eine Sperre der Auszahlung­en verhängt, weil die jeweilige Person einen vom AMS vermittelt­en Job selbststän­dig gekündigt hat. Das Geld wird nicht ge- sperrt, aber erst vier Wochen nach der Kündigung ausbezahlt. In Kärnten betraf das 2194 Personen, in der Steiermark 4415. Wer den Job im Einvernehm­en mit dem Unternehme­n kündigt, ist von einer solchen Sperre nicht betroffen. Die Fallzahl in dieser Gruppe ist um zwei Prozent gesunken.

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Terminvers­äumnis. Die vierte Gruppe ist gleichzeit­ig die größte. 58.270 Mal wurde die Auszahlung von Arbeitslos­engeld oder Notstandsh­ilfe beendet, weil die Betroffene­n Kontrollte­rminen im AMS unentschul­digt fernbliebe­n. Die Zahlung wird gestoppt, sie erfolgt wieder bei erneuter Kontaktauf­nahme. In der Regel dauert das nur wenige Tage. Interessan­t: In Kärnten wurden 2016 mehr Sperren verhängt als in der Steiermark, nämlich 4821. In der Steiermark wurde in 3521 Fällen die Auszahlung gesperrt.

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TRAUSSNIG 10.000 Steirer und 7500 Kärntner wurden 2016 vom AMS mit finanziell­en Sanktionen belegt

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