Wer nicht arbeitswillig ist, dem zeigt das AMS die Zähne.
POLITIK
Auf der faulen Haut können in Österreich nur die wenigsten liegen. Noch weniger sind es unter jenen, die sich diesen Vorwurf am öftesten anhören müssen: Bezieher von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe. Denn eine nun veröffentlichte Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage der FPÖ durch das Sozialministerium zeigt: 2016 verloren Betroffene in 103.804 Fällen ihren Anspruch, weil sie sich nicht an die Regeln gehalten haben. Die wichtigste davon ist die Bereitschaft, vom Arbeitsmarktservice (AMS) vermittelte Jobs und Schulungen anzunehmen. Im Arbeitslosenversicherungsgesetz sind vier Gründe für ein Ende der Zahlungen festgeschrieben.
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Unwillen. Wer keine vermittelten Jobs annimmt und Arbeit generell verwei- gert, dem wird Arbeitslosengeld und Notstandshilfe gestrichen. Chancen auf weitere Zahlungen hat nur, wer irgendwann wieder einen Job annimmt. Die Gruppe dieser „Härtefälle“ist klein. 2016 wurden 236 Fälle verzeichnet, in der Steiermark waren es 33, in Kärnten sieben. Eine Steigerung zum Jahr 2015 um fünf Prozent. Wer sich ungerecht behandelt fühlt, kann diese Entscheidung beeinspruchen. Aus dem AMS heißt es, dass es solche Einsprüche jedoch nur selten gebe und das Ergebnis meist gleich bleibe.
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Verweigerung. Wer diverse vom AMS vorgeschlagene Jobs ausschlägt oder eine Anstellung aktiv verhindert, verliert ebenfalls das Recht auf Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe. Oft kommt die Meldung hier von den Betrieben selbst, die erklären, dass
der Betroffene alles darangesetzt hat, nicht aufgenommen zu werden. In diesem Bereich stieg die Fallzahl im Vergleich zu 2015 um 16 Prozent. 2016 wurden 16.557 solcher Fälle verzeichnet, 552 in Kärnten, 2122 in der Steiermark. Für AMS-Vorstand Johannes Kopf erklärt sich dieser Anstieg damit, „dass wir deutlich mehr offene Stellen haben und damit auch mehr Vermittlungsvorschläge machen können“. Dadurch könne auch mehr abgelehnt werden. Sechs Wochen lang wird das Geld in diesem Fall nicht ausbezahlt. Wer wiederholt in diese Kategorie fällt, muss mit einer achtwöchigen Sperre rechnen.
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Selbstkündigung. 2016 wurde in 28.741 Fällen eine Sperre der Auszahlungen verhängt, weil die jeweilige Person einen vom AMS vermittelten Job selbstständig gekündigt hat. Das Geld wird nicht ge- sperrt, aber erst vier Wochen nach der Kündigung ausbezahlt. In Kärnten betraf das 2194 Personen, in der Steiermark 4415. Wer den Job im Einvernehmen mit dem Unternehmen kündigt, ist von einer solchen Sperre nicht betroffen. Die Fallzahl in dieser Gruppe ist um zwei Prozent gesunken.
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Terminversäumnis. Die vierte Gruppe ist gleichzeitig die größte. 58.270 Mal wurde die Auszahlung von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe beendet, weil die Betroffenen Kontrollterminen im AMS unentschuldigt fernblieben. Die Zahlung wird gestoppt, sie erfolgt wieder bei erneuter Kontaktaufnahme. In der Regel dauert das nur wenige Tage. Interessant: In Kärnten wurden 2016 mehr Sperren verhängt als in der Steiermark, nämlich 4821. In der Steiermark wurde in 3521 Fällen die Auszahlung gesperrt.