Brüssel lässt die Muskeln spielen Mit einer Rekordstrafe von 2,4 Milliarden Euro will die EU-Kommission Google bändigen. Was auf den Präzedenzfall nun folgt.
Googles größter Albtraum“hat wieder zugeschlagen. Auch wenn EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager die einstige Zuschreibung des US-Magazins „Time“stets unkommentiert ließ, steht heute außer Frage, dass die Dänin zur Speerspitze des europäischen Widerstands gegen den US-Riesen wurde. Exakt 2.424.495.000 Euro untermauern diese These ab sofort.
Es ist dies die mit Abstand höchste Einzelstrafe, die ein einzelnes Unternehmen wegen „Missbrauchs seiner Marktmacht“je von der EU-Kommission aufgebrummt bekam. Der Grund? Google soll seinen eigeDort nen Preisvergleichsdienst „Google Shopping“in den letzten Jahren systematisch bevorzugt und die Konkurrenz auf aussichtslose Suchpositionen verfrachtet haben. Bei einer so starken Verbreitung – in nahezu allen europäischen Ländern suchen neun von zehn Menschen mit Google – sei das dann eben ein Missbrauch der Macht. Dieser, so Vestager, „hat verhindert, dass die europäischen Verbraucher wirklich zwischen verschiedenen Diensten wählen und die Vorteile der Innovation voll nutzen können.“
Google reagierte erst einmal recht gelassen per Blogpost. schrieb Manager Kent Walker, immerhin „Senior Vice President & General Counsel“, blumig, dass Google den Schlussfolgerungen der Kommission „respektvoll widerspricht“und einen „Einspruch erwägt“.
Die Art und Weise, wie Google seine User und die Anbieter von Werbung miteinander verbinde, sei für beide Seiten sinnvoll. Außerdem sei ohnehin Amazon mittlerweile zur „ersten Anlaufstelle bei der Produktsuche“geworden.
Jedenfalls mit einem Einspruch Googles rechnet der Wiener Kartellrechtsexperte Peter Thyri. Dann würde zunächst