Was die Republik aus ihrem Geburtstag lernen soll
Die Feiern zur 100. Wiederkehr der Gründung der I. Republik kreisen nicht nur um Vergangenes. Am Ende könnte endlich ein gemeinsames Geschichtsverständnis der Österreicher stehen.
Nicht nur Menschen haben Geburtstag; auch ein Land hat (in der Regel) einen Geburtstag und meist noch einige weitere Gedenk- oder Feiertage. Die Geburtsstunde von „Österreich“, die auf die erstmalige urkundliche Erwähnung des Namens „Ostarrichi“zurückführt, liegt mehr als 1000 Jahre zurück; aber der Geburtstag der „REPUBLIK Österreich“ist der 12. November 1918.
An diesem Tag wurde im Parlament in Wien die Gründung der Republik Österreich (damals noch Deutsch-Österreich) beschlossen und von der Parlamentsrampe vor Zehntausenden begeisterten Menschen feierlich verkündet. Wie viele damals den Untergang der Monarchie betrauert haben, hat niemand gezählt und konnte niemand zählen.
Diesem Gründungsakt der Republik war die Niederlage Österreich-Ungarns im Weltkrieg (an der Seite des deutschen Kaiserreiches) und die De-facto-Abdankung von Kaiser Karl vorangegangen, der („zu wenig und zu spät“) zu retten versuchte, was nicht mehr zu retten war, indem er in einem kaiserlichen Manifest vom 30. Oktober 1918 auf „alle Anteile an den Regierungsgeschäften“verzichtet hatte.
So kann man zusammenfassend sagen: Österreich hat eine ereignisreiche Geschichte von mehr als tausend Jahren, aber die Republik Österreich feiert im Jahr 2018 ihren 100. Geburtstag.
Auch das Frauenwahlrecht und damit ein ganz wichtiger Schritt auf dem Weg zur Gleichberechtigung der Geschlechter steht im Fokus des Interesses, wobei man darüber streiten kann, ob man den Geburtstag des Frauenwahlrechtes in Österreich im Jahr 1918 oder 1919 ansetzen soll. Denn am 12. November 1918 wurde das Frauenwahlrecht von der provisorischen Nationalversammlung beschlossen und am 16. Februar 1919 wurde das allgemeine gleiche Wahlrecht für Frauen und Männer zum ersten Mal bei der Wahl der konstituierenden Nationalversammlung angewendet.
I n dieses Jahr 2018 fällt auch der 170. Jahrestag der Märzrevolution des Jahres 1848, die der Ära Metternich ein Ende bereitet hat, und wir haben auch allen Grund, die tragischen und aufwühlenden Tage des sogenannten „Anschlusses“Österreichs an Hitlerdeutschland, die im März 2018 genau 80 Jahre zurückliegen, sowie die im gleichen Jahr stattgefundenen Novemberpogrome gegen Jüdinnen und Juden in Wien (und im ganzen damaligen „Großdeut- Reich“) nicht zu verdrängen und nicht in Vergessenheit geraten zu lassen. Am 10. Dezember 2018 jährt sich die allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 zum 70. Mal – ein Beschluss der Vereinten Nationen, dem es zu verdanken ist, dass das Thema der Menschenrechte seither verstärkt und viel nachhaltiger als früher – aber sicher noch immer nicht ausreichend – auf der Tagesordnung der internationalen Beziehungen und im Scheinwerferlicht des öffentlichen Interesses liegt.
Der sogenannte Prager Frühling aus dem Jahr 1968 – zwölf Jahre nach der von sowjetischen Panzern niedergewalzten ungarischen Revolution von 1956 – warf ein grelles Licht auf die Brüchigkeit des sowjetischen Imperiums und die Unfähigkeit der kommunistischen Theorie und Praxis, gesellschaftliche Probleme friedlich und demokratisch zu lösen. Von dort führte bekanntlich ein gerader Weg zum Fall der Berliner Mauer vor knapp drei Jahrzehnten.
Die dadurch möglich geworschen
Wiedervereinigung Deutschlands eröffnete die Möglichkeit einer Neuordnung Europas und in weiterer Folge Ländern wie Österreich, Schweden und Finnland den Beitritt zur Europäischen Union, wobei zu Beginn des 21. Jahrhunderts dreizehn weitere europäische Staaten Aufnahme
A in die EU fanden. lle diese Ereignisse stehen in einem inneren Zusammenhang und beeinflussen einander wechselseitig. Man muss die Geschichte kennen, diese Zusammenhänge besser zu verstehen, und man muss vor allem auch die Geschichte des eigenen Landes kennen, um aktuelle Fehlentwicklungen frühzeitig zu erkennen. Aus allen diesen Gründen hat die Regierung schon im Oktober 2016 mit den Vorbereitungen für das Gedenk- und Erinnerungsjahr 2018 begonnen und zu diesem Zweck einen fachkundigen und pluralistisch zusammengesetzten Beirat eingerichtet, dem die Vorbereitungsaufgaben übertragen wurden.
Im Zentrum der Veranstaldene tungen für das Gedenk- und Erinnerungsjahr 2018 wird ein Staatsakt am Gründungstag der Republik stehen, und zwar voraussichtlich in der Wiener Staatsoper, da das Parlamentsgebäude zu diesem Zeitpunkt wegen der Renovierungsarbeiten nicht zur Verfügung steht.
Eine wichtige Rolle für die künftige „Geschichtsarbeit“wird das in Vorbereitung befindliche „Haus der Geschichte“in der Wiener Hofburg spielen, dessen Eröffnung für den 11. November 2018 geplant ist. Es soll aber kein „Endprodukt“sein, sondern entwicklungsund ausbaufähig bleiben. Schon heuer am 9. September wird das Haus der Geschichte in St. Pölten eröffnet. Eine gute Zusammenarbeit zwischen diesen beiden Institutionen ist für mich eine Selbstverständlichkeit.
Es geht meines Erachtens nicht nur darum, im Jahr 2018 zur richtigen Zeit die Erinnerung an wichtige historische Themen wachzuhalten und wachzurufen. Es geht auch darum, aus historischem Abstand Ereignisse richtig einzuordnen und an einer objektiven Geschichtsbetrachtung zu arbeiten. Und es geht vor allen darum, aus der Geschichte zu lernen. Ich werde nicht müde, den Standpunkt zu vertreten, dass es wichtig und möglich ist, aus der Geschichte zu lernen, um gravierende Fehler nicht zu wiederholen. Ich führe die II. Republik als Beispiel dafür an, wie sehr wir aus Fehlern der I. Republik gelernt haben.
Was soll bleiben von diesem Gedenkjahr?
Kurzfristig betrachtet, werum den ein Haus der Geschichte in Niederösterreich, ein Haus der Geschichte auf Bundesebene in Wien, zahlreiche Publikationen, neues Material für den Schulunterricht und neue Erkenntnisse aus dem Bereich der zeitgeschichtlichen Forschung bleiben. Noch wichtiger aber wäre es, wenn es gelingt, bestimmte Wunden in unserer Geschichtsbetrachtung zu schließen und zu erkennen und außer Streit zu stellen, dass Österreich nicht erst 1918 begonnen hat, sondern fast 1000 Jahre früher, und dass auch in der Zeit der Monarchie großartige Leistungen
G erbracht wurden. leichzeitig könnte aber 100 Jahre nach der Gründung der Republik außer Streit gestellt werden, dass ÖsterreichUngarn (so wie Deutschland) selbst jene Weichen gestellt (oder eben nicht gestellt) hat, die schließlich zum Zusammenbruch dieser beiden Monarchien geführt haben, und dass der Übergang zu einer demokratischen Republik der ehrliche Versuch war, einen neuen politischen und gesellschaftspolitischen Ansatz zu finden. Dieser ist zwar zunächst sowohl in Deutschland als auch in Österreich gescheitert, hat sich aber langfristig als richtig herausgestellt, was man zum 100. Geburtstag der Republik getrost feststellen darf.
Eine starke Motivation, sich mit diesem Gedenk- und Erinnerungsjahr 2018 möglichst sorgfältig zu beschäftigen, liegt also auch darin, ein möglichst breites gemeinsames Geschichtsverständnis zu erarbeiten.