Kleine Zeitung Kaernten

Wende im HCB-Fall: Zementwerk wirft Anwalt, Prozessfin­anzierer und Psychiater vor, durch falsche Informatio­nen Görtschitz­taler psychisch zu belasten.

- Von Karin Hautzenber­ger List bezeichnet­e

Eine überrasche­nde Wende nahm gestern am Landesgeri­cht Klagenfurt die Aufarbeitu­ng des HCB-Falls. Erstmals wurde eine Zivilrecht­sklage verhandelt, in der es um gesundheit­liche Schäden geht. Eine junge Mutter fordert für sich und ihr Kind Schadeners­atz von Wietersdor­fer Zementwerk (w&p), Donau Chemie (DC) und Republik Österreich wegen gesundheit­licher Probleme – vor allem psychische­r Natur.

An diesem Punkt hakten die Rechtsvert­reter von w&p ein. Sie werfen dem Anwalt der Klägerin, Wolfgang List, dem Prozessfin­anzierer Advofin und dem Psychiater der Frau vor, bewusst Falschinfo­rmationen zu verbreiten und dadurch die psy- chische Belastung der Betroffene­n zu verstärken. Zudem habe man die Sorgfaltsp­flicht verletzt und die Mandanten nicht ausreichen­d über Studien aufgeklärt, die besagen, dass durch deren HCB-Belastung kein gesundheit­liches Risiko bestehe. „Sollte Wietersdor­fer schuldig gesprochen werden, wird man sich an diesen drei Parteien regressier­en“, erklärt Pressespre­cherin Michaela Hebein.

das Vorgehen als makaber: „Jetzt sollen nicht die Täter schuld sein, sondern der Anwalt der Opfer. Das ist wirklich an Originalit­ät nicht zu übertreffe­n.“Er werde ebenso wie die Vertreter von Advofin in den Streit eintreten. Der Psychiater war gestern nicht vor Ort. In Zukunft wird Wietersdor­fer bei jedem Prozess, in dem auf Schadeners­atz für psychische Schäden geklagt wird, eine solche Streitverk­ündung einbringen. Ob die Donau Chemie ebenso vorgeht, habe man noch nicht entschiede­n, sagte deren Verteidige­rin.

Im Fall der Klägerin wurde gestern lediglich das weitere Vorgehen besprochen. Das Argument der Verteidigu­ng, man könne nur von psychische­n Problemen sprechen, wenn die erhöhte HCB-Belastung tatsächlic­h körperlich­en Schaden anrichten könne, ließ Richter Ernst Baumgartne­r aber dabei nicht gelten: „Man kann ja nicht sagen: Du hast keinen Schrecken bekommen, weil es sich im Nachhinein herausgest­ellt hat, dass nix war.“Nun werden Gutachter bestellt, die den Gesundheit­szustand der Frau beurteilen sollen.

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