Ärger im Anflug
Verspätete Flüge, verlorenes Gepäck: Im Sommer häufen sich die Beschwerden bei der Arbeiterkammer. Eine neue Info-Hotline soll Passagieren helfen, entschädigt zu werden.
Urlaubskoffer und Pässe sind gepackt, die Vorfreude auf die „schönste Zeit des Jahres“ist riesengroß, doch dann wird plötzlich der Flug zur heiß ersehnten Urlaubsdestination ohne nähere Angabe von Gründen gestrichen: Eine höchst unerfreuliche Situation, mit der Flugreisende in Österreich regelmäßig konfrontiert sind. „In unserer jährlichen Statistik der Gründe für Anfragen bei der Arbeiterkammer sind Probleme beim Reisen immer unter den Top fünf. Da sind nebst Schwierigkeiten beim Fliegen natürlich auch Beschwerden über Hotels mit dabei“, erzählt Jasmin Habersberger, Expertin in der Arbeiterkammer (AK), aus der Praxis.
Um Urlauber bei berechtigtem Ärger mit verspäteten, überbuchten und gestrichenen Flügen oder verloren gegangenem Gepäck zu beraten, hat die AK nun erstmals eine bundesweite Info-Hotline für Flugpassagiere eingerichtet. Diese ist während der Sommermonate bis 3. September von Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr unter (01) 501 65 1402 erreichbar.
Wird etwa der Flug abgesagt, ist laut der EU-Fluggastverordnung eine Rückerstattung des Preises oder eine Umbuchung möglich. Konsumenten müssen darüber hinaus auch mit Mahlzeiten und Erfrischungen versorgt werden – je nach Wartezeit. Wenn nötig, muss auch eine Übernachtung in einem Hotel bezahlt werden. Sie erhalten zudem ein Anrecht auf zwei Telefonate oder E-Mails.
Zusätzlich haben Fluggäste – außer bei außergewöhnlichen Umständen – Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung.
Flügen bis 1500 Kilometer besteht ein Anspruch auf eine Entschädigung in der Höhe von 250 Euro. Bei Flügen in der EU über 1500 und bei anderen Flügen von 1500 bis 3500 Kilometern stehen 400 Euro zu. Bei allen übrigen Flügen über 3500 Kilometer gibt es dann 600 Euro retour.
„Bei der Beratung prüfen wir gemeinsam mit den betroffenen Passagieren mögliche Ansprüche, sodass sich diese direkt an die Fluglinie wenden können. Dafür stellen wir Musterbriefe zur Verfügung. Wir intervenieren aber auch direkt bei den Unternehmen“, schildert Habersberger. Regelmäßig würden die Fluggesellschaften aber eindeutige Entschädigungsansprüche von Kunden ablehnen – „hier fehlt es an Unterstützung durch diese. Es herrscht ein Ungleichgewicht, der Konsument ist in der schwächeren Position“, moniert Habersberger.