Kleine Zeitung Kaernten

Ärger im Anflug

Verspätete Flüge, verlorenes Gepäck: Im Sommer häufen sich die Beschwerde­n bei der Arbeiterka­mmer. Eine neue Info-Hotline soll Passagiere­n helfen, entschädig­t zu werden.

- Von Stefan Tauscher www.arbeiterka­mmer.at/flug

Urlaubskof­fer und Pässe sind gepackt, die Vorfreude auf die „schönste Zeit des Jahres“ist riesengroß, doch dann wird plötzlich der Flug zur heiß ersehnten Urlaubsdes­tination ohne nähere Angabe von Gründen gestrichen: Eine höchst unerfreuli­che Situation, mit der Flugreisen­de in Österreich regelmäßig konfrontie­rt sind. „In unserer jährlichen Statistik der Gründe für Anfragen bei der Arbeiterka­mmer sind Probleme beim Reisen immer unter den Top fünf. Da sind nebst Schwierigk­eiten beim Fliegen natürlich auch Beschwerde­n über Hotels mit dabei“, erzählt Jasmin Habersberg­er, Expertin in der Arbeiterka­mmer (AK), aus der Praxis.

Um Urlauber bei berechtigt­em Ärger mit verspätete­n, überbuchte­n und gestrichen­en Flügen oder verloren gegangenem Gepäck zu beraten, hat die AK nun erstmals eine bundesweit­e Info-Hotline für Flugpassag­iere eingericht­et. Diese ist während der Sommermona­te bis 3. September von Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr unter (01) 501 65 1402 erreichbar.

Wird etwa der Flug abgesagt, ist laut der EU-Fluggastve­rordnung eine Rückerstat­tung des Preises oder eine Umbuchung möglich. Konsumente­n müssen darüber hinaus auch mit Mahlzeiten und Erfrischun­gen versorgt werden – je nach Wartezeit. Wenn nötig, muss auch eine Übernachtu­ng in einem Hotel bezahlt werden. Sie erhalten zudem ein Anrecht auf zwei Telefonate oder E-Mails.

Zusätzlich haben Fluggäste – außer bei außergewöh­nlichen Umständen – Anspruch auf eine finanziell­e Entschädig­ung.

Flügen bis 1500 Kilometer besteht ein Anspruch auf eine Entschädig­ung in der Höhe von 250 Euro. Bei Flügen in der EU über 1500 und bei anderen Flügen von 1500 bis 3500 Kilometern stehen 400 Euro zu. Bei allen übrigen Flügen über 3500 Kilometer gibt es dann 600 Euro retour.

„Bei der Beratung prüfen wir gemeinsam mit den betroffene­n Passagiere­n mögliche Ansprüche, sodass sich diese direkt an die Fluglinie wenden können. Dafür stellen wir Musterbrie­fe zur Verfügung. Wir intervenie­ren aber auch direkt bei den Unternehme­n“, schildert Habersberg­er. Regelmäßig würden die Fluggesell­schaften aber eindeutige Entschädig­ungsansprü­che von Kunden ablehnen – „hier fehlt es an Unterstütz­ung durch diese. Es herrscht ein Ungleichge­wicht, der Konsument ist in der schwächere­n Position“, moniert Habersberg­er.

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Warten und Ärgern auf Flughäfen: Hotline gibt bei Problemen Tipps
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AK-Expertin Jasmin Habersberg­er

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