Weil Zug Verspätung hatte, wurde USA-Flug versäumt
Wird der Abflug verpasst, zahlen die ÖBB kein Ersatzticket. Die Höhe der Entschädigung ist genau geregelt.
Unsere Leser wollten mit dem Zug nach München fahren, um von dort ihren Flug in die USA anzutreten. Leider war dieser ziemlich verspätet, und so versäumte die Familie den Flieger nach Amerika. Das Resultat waren eine Reihe von Folgekosten. Und obwohl die ÖBB den Vorfall bedauern, können sie für die neu zu kaufenden Flugtickets keinen Schadenersatz leisten.
Pressesprecher Herbert Hofer erklärt, zu welchen Ersatzleistungen die Bahn verpflichtet ist: Bei Verspätung, Zugausfall und versäumtem Anschlusszug wegen einer Verspätung bieten wir unseren Fahrgästen Entschädigungen sowie Unterstützung auf Grundlage der Europäischen Fahrgastrechte-Verordnung, des nationalen Eisenbahnbeförderungsund Fahrgastrechtegesetzes sowie unseren gültigen Tarifbestimmungen an. (Infos unter:
Bei Verspätungen von 60 Minuten haben Kunden Anrecht auf eine Entschädigung in Höhe von 25 %, ab 120 Minuten von 50 % des einfachen Fahrpreises des ÖBB-Tickets. Liegt der Wert unter vier Euro, wird er nicht ausbezahlt. Für internationale Passangebote, die Österreichcard, Pauschalangebote sowie Zeitkarten gelten spezielle Entschädigungsbedingungen.
Können Fahrgäste den auf der Fahrkarte angegebenen Zielort wegen des Versäumens eines Anschlusses, das durch einen verspäteten Zug verursacht wurde, nicht mehr am selben Tag erreichen, haben die Betroffenen unter anderem Anrecht auf Ersatz der Kosten für eine Hotelübernachtung bis maximal 80 Euro – sofern durch die ÖBB kein Hotel organisiert werden konnte – oder auf Übernahme der Kosten für die Weiterfahrt mit einem anderen öffentlichen Verkehrsmittel. Steht keines zur Verfügung, werden Taxikosten in Höhe von bis zu 50 Euro pro Person bezahlt.
Über die Fahrgastrechte hinausgehende Schadenersatzansprüche richten sich nach dem jeweiligen Landesrecht. Ein begehrter Schadenersatz setzt aber immer ein Verschulden voraus.