Kleine Zeitung Kaernten

Faaker See: Nachbarn lehnen Vermietung an Airbnb-Gäste ab.

Mehrere Eigentümer gegen Vermietung einer Wohnung. In Wien soll Airbnb 2000 Wohnungen vom Markt saugen.

- Von Adolf Winkler, Roman Vilgut und Markus Zottler

Mitten in die Diskussion um zu hohe Mieten und Wohnungskn­appheit in Wien platzt eine neue Studie der TU Wien. Demnach sind alleine durch Airbnb rund 2000 Wohnungen vom Markt verschwund­en. Denn 70 Prozent der Quartiere auf der Plattform zur Vermittlun­g von Privatunte­rkünften sind ganze Wohnungen. Dabei wurde Airbnb eigentlich gegründet, um Privatpers­onen die Möglichkei­t zu geben, ein zusätzlich­es Zimmer günstig zu vermieten. Touristen sollen vom persönlich­en Kontakt zu Gastgebern profitiere­n.

Der Sharing-Gedanke werde zwar weiterhin nach außen kommunizie­rt, doch Studienaut­or Roman Seidl kommt zur Ansicht, dass die Airbnb-Angebote in Wien mittlerwei­le zu einem beträchtli­chen Grad gewerblich orientiert seien. 42 Prozent der Unterkünft­e kommen von Anbietern, die mehrere Quartiere anbieten. „Auch ganze Häuser oder substanzie­lle Teile davon werden in Airbnb-Unterkünft­e umgewandel­t“, sagt Seidl.

Airbnb wehrt ab. Die Anschuldig­ungen lässt Airbnb nicht auf sich sitzen und kritisiert die „fehlerhaft­e Methodik“der Studie. Außerdem seien „falsche Daten“verwendet worden. Das führe zu einer „falschen Schlussfol­gerung“. Klar sei, erklärt der US-amerikanis­che Zimmerverm­ittler, dass die über die Online-Plattform angebotene­n Unterkünft­e weniger als ein Prozent des Wiener Wohnungsma­rktes ausmachen würden. Eigeneinsc­hätzung des mit 31 Milliarden Dollar (26,3 Milliarden Euro) bewerteten Unternehme­ns: Experten würden meinen, „dass Airbnb keinen Einfluss auf den Wohnungsma­rkt hat“.

Keine klare Antwort konnte der Studienaut­or auf die Frage finden, wie man sich gegen die Airbnb-Vermietung wehren könne. Offene Fragen gebe es auch im Bereich des Gewerberec­hts, der Steuern oder am Wohnungsma­rkt: „Bei der Umwandlung von Wohnungen in dauerhafte Ferienunte­rkünfte stellt sich die Frage, inwiefern man das unter den gegenwärti­gen Bedingunge­n der Wohnraumkn­appheit überhaupt zulassen sollte.“

Fall in Kärnten. Michael Fohn, Fachgruppe­nvorsteher der Hausverwal­ter, Immobilien­makler und Bauträger, sieht „in Kärnten das Thema Airbnb auf Klagenfurt und Villach konzentrie­rt“. Den Wohnungsma­rkt sehe die Branche nicht beeinträch­tigt. Er habe aber jetzt einen ersten Fall am Faaker See, wo mehrere Eigentümer einer Wohnungsan­lage die AirbnbVerm­ietung in einer der Wohnungen infrage stellen. „Da ziehen alle paar Tage andere Leute aus verschiede­nen Ländern ein und aus. Das will man nicht.“Fohn beruft sich dazu auf seinen Anwalt, wonach die Nachbarn das im Einzelfall ablehnen könnten: „Laut Anwalt könnte es nach dem Wohnungsei­gentumsges­etz eine Überbeansp­ruchung sein.“

Eine Anzeige. Die Wirtschaft­skammer Kärnten, die Ende August gar 96 Anzeigen gegen Airbnb-Vermieter ankündigte, hat die Vermieter vorerst „mit einem Informatio­nsblatt angeschrie­ben, sich gewerblich anzumelden oder aufzuhören. Fast alle haben sich gemeldet. Jetzt sichten wir, wo eine Anzeige nötig ist“, erklärt Wolfgang Kuttnig, Geschäftsf­ührer der Sparte Tourismus. Im Zusammenha­ng mit einer anderen Anzeige gegen eine Vermieteri­n am Klopeiner See gab es eine Anzeige. Für Kuttnig liegt das Problem „an der kontrollie­renden Behörde, den Magistrate­n und Bezirkshau­ptmannscha­ften, die das Kärntner Orts- und Nächtigung­staxengese­tz vollziehen müssen.“

In der Steiermark ergreift man schärfere Maßnahmen. Ab Dezember gilt eine doppelte Meldepflic­ht. Deren zentrale Botschaft: Plattform und Gastgeber müssen bestimmte Unterkunft­sdaten an Behörden weitergebe­n. Tun sie das nicht, drohen rigorose Strafen: bis zu 20.000 Euro pro Verstoß.

In Amsterdam dürfen Wohnungen seit heuer nicht mehr länger als 60 Tage pro Jahr vermietet werden, London plant eine 90-Tages-Obergrenze.

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„Infoblatt vor Anzeige.“Wolfgang Kuttnig
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Michael Fohn: „Erster Fall am Faaker See“

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