Wohnbauförderung neu: Was sich ab 2018 ändert im Überblick. Wohnen soll dadurch generell „leistbarer“werden.
Mit neuem Gesetz werden die Auflagen entschärft und die Einkommensgrenzen für die Förderungswerber angehoben.
Am 1. Jänner 2018 tritt das neue Kärntner Wohnbauförderungsgesetz in Kraft. Ziel ist es, für die Kärntner Bevölkerung qualitativ hochwertiges und leistbares Wohnen sicherzustellen. Die Wohnbauförderung wurde an die heutigen Anforderungen des Wohnens und individuelle Bedürfnisse angepasst. Geschaffen wird ein vielfältiges Angebot von der Beratung über den Neubau bis zur Sanierung von Gebäuden.
Die energetischen Mindestanforderungen wurden wesentlich entschärft und an die Erfordernisse der Baubewilligung angepasst. Zu beachten ist, dass die Verwendung fossiler Brenn- wie Öl, Kohle und Strom weiterhin nicht zulässig ist und auch bei der Förderung der umfassenden energetischen Sanierung ausgeschlossen ist.
Die neue Wohnbauförderung umfasst unter anderem den Bau von Eigenheimen und den Kauf von Eigentumswohnungen, die Schaffung von Wohnraum durch Umbau bestehender Bausubstanz und barrierefreie Maßnahmen in Eigenheimen. Auch Klimaschutzmaßnahmen im Sinne des Energiemasterplans werden unterstützt.
Neben der finanziellen Förderung ist der Einsatz von Sanierungscoaches vorgesehen, die den Bauherren bei der Planung einer energetischen Sanierung zur Seite stehen. Begleitende Beratungsprogramme kommen bei der Entwicklung von Wohnquartieren, Aktivierung von Leerständen und der Saniestoffe,
rungsarbeiten im mehrgeschoßigen Wohnbau zum Einsatz.
Die Einkommensgrenzen für die Wohnbauförderung für ein Eigenheim oder eine geförderte Mietwohnung wurden bereits am 1. Juni dieses Jahres angehoben. Sie betragen jetzt 38.000 Euro (pro Jahr) für Ein-Personen-Haushalte und wurden für Zwei-Personen-Haushalte auf 55.000 Euro gesteigert. 6.000 Euro werden für jede weitere Person berechnet. Damit sollen mehr Menschen anspruchsberechtigt werden.