Wie der Familienbonus wirken soll
Das Familienförderungspaket der Regierung wird nun doch auch Geringverdienern zugutekommen.
1 Was ist der Familienbonus?
ANTWORT: Der Familienbonus beträgt 1500 Euro pro Kind und Jahr und wird von der Steuerlast abgezogen. Der Anspruch besteht bis zum 18. Lebensjahr des Kindes und kann auch auf beide Ehepartner verteilt werden, so beide berufstätig sind.
2 Gibt es einen Bonus jenseits des 18. Lebensjahrs?
ANTWORT: Anders als ursprünglich vorgesehen hat die Regierung am Mittwoch im Ministerrat für Kinder jenseits des 18. Lebensjahrs einen Familienbonus in Höhe von 500 Euro beschlossen. Der Steuerabsetzbetrag kann beansprucht werden, solange Familienbeihilfe bezogen wird.
3 Was passiert, wenn die Steuerlast geringer ist als der dem Steuerzahler zustehende Absetzbetrag?
Dann verringert sich die Förderung. Der Bonus ist nicht „negativsteuerfähig“, der Absetzbetrag kann also nicht in eine Zahlung an den Steuerpflichtigen umgedeutet werden.
4 Was plant die Regierung für jene Kinder, deren Eltern keine Steuern zahlen?
ANTWORT: Für geringverdienende Alleinerzieherinnen und Alleinerzieher wie auch für Alleinverdienerinnen und Alleinverdiener, die keine Einkommensteuer zahlen, gibt es jetzt schon einen Absetzbetrag in Höhe von je 494 Euro, der sehr wohl „negativsteuerfähig“ist. Dieser Beitrag soll im Zuge der geplanten Reform erhöht werden. Ob diese geplante Erhöhung nur für jene Bezieher gelten wird, die keine Einkommensteuer zahlen, oder für alle, ist noch offen.
5 Was fällt mit Einführung des Familienbonus weg?
ANTWORT: Der Kinderfreibetrag und die steuerliche Abzugsfähigkeit der Kinderbetreuungskosten bis zum 10. Lebensjahr fallen weg. Der Kinderfreibetrag verringert die Grundlage für die Berechnung der Steuer pro Kind und Jahr um 440 Euro, wenn ihn nur ein Partner beantragt, um je 300 Euro, wenn beide berufstätig sind. Betreuungskosten müssen nachgewiesen werden und verringern ebenfalls die Bemessungsgrundlage für die Steuer.
6 Wer profitiert in welchem Ausmaß vom Familienbonus? Einige Beispiele.
ANTWORT: Für eine Familie mit einem Kind und einem Einkommen von bis zu 1700 Euro brutto fällt in Zukunft keine Steuer mehr an. Bei zwei Kindern entfällt für eine Familie mit einem Bruttoeinkommen von bis zu 2300 Euro die Steuerzahlung ganz. Für dieselbe vierköpfige Familie würde bei einem Bruttoeinkommen von 2500 Euro die Steuerlast um 80 Prozent verringert. Steigt das Einzeleinkommen der vierköpfigen Familie auf 3000 Euro brutto, reduziert sich die Steuerleistung nur noch um 55 Prozent, da der abzuziehende Betrag von 3000 Euro eben nur noch gut die Hälfte der zu bezahlenden Steuern ausmacht. Der alleinverdienende Elternteil einer Familie mit drei Kindern und einem Bruttoeinkommen von 2650 Euro kann mit einem hundertprozentigen Steuererlass rechnen.
7 Wann kommt der Familienbonus?
ANTWORT: Die Regierung will das Gesetz bis zum Sommer beschließen. Die Leistung soll Eltern ab Jänner 2019 zustehen.