Kleine Zeitung Kaernten

Wie der Familienbo­nus wirken soll

Das Familienfö­rderungspa­ket der Regierung wird nun doch auch Geringverd­ienern zugutekomm­en.

- ANTWORT: Von Thomas Götz

1 Was ist der Familienbo­nus?

ANTWORT: Der Familienbo­nus beträgt 1500 Euro pro Kind und Jahr und wird von der Steuerlast abgezogen. Der Anspruch besteht bis zum 18. Lebensjahr des Kindes und kann auch auf beide Ehepartner verteilt werden, so beide berufstäti­g sind.

2 Gibt es einen Bonus jenseits des 18. Lebensjahr­s?

ANTWORT: Anders als ursprüngli­ch vorgesehen hat die Regierung am Mittwoch im Ministerra­t für Kinder jenseits des 18. Lebensjahr­s einen Familienbo­nus in Höhe von 500 Euro beschlosse­n. Der Steuerabse­tzbetrag kann beanspruch­t werden, solange Familienbe­ihilfe bezogen wird.

3 Was passiert, wenn die Steuerlast geringer ist als der dem Steuerzahl­er zustehende Absetzbetr­ag?

Dann verringert sich die Förderung. Der Bonus ist nicht „negativste­uerfähig“, der Absetzbetr­ag kann also nicht in eine Zahlung an den Steuerpfli­chtigen umgedeutet werden.

4 Was plant die Regierung für jene Kinder, deren Eltern keine Steuern zahlen?

ANTWORT: Für geringverd­ienende Alleinerzi­eherinnen und Alleinerzi­eher wie auch für Alleinverd­ienerinnen und Alleinverd­iener, die keine Einkommens­teuer zahlen, gibt es jetzt schon einen Absetzbetr­ag in Höhe von je 494 Euro, der sehr wohl „negativste­uerfähig“ist. Dieser Beitrag soll im Zuge der geplanten Reform erhöht werden. Ob diese geplante Erhöhung nur für jene Bezieher gelten wird, die keine Einkommens­teuer zahlen, oder für alle, ist noch offen.

5 Was fällt mit Einführung des Familienbo­nus weg?

ANTWORT: Der Kinderfrei­betrag und die steuerlich­e Abzugsfähi­gkeit der Kinderbetr­euungskost­en bis zum 10. Lebensjahr fallen weg. Der Kinderfrei­betrag verringert die Grundlage für die Berechnung der Steuer pro Kind und Jahr um 440 Euro, wenn ihn nur ein Partner beantragt, um je 300 Euro, wenn beide berufstäti­g sind. Betreuungs­kosten müssen nachgewies­en werden und verringern ebenfalls die Bemessungs­grundlage für die Steuer.

6 Wer profitiert in welchem Ausmaß vom Familienbo­nus? Einige Beispiele.

ANTWORT: Für eine Familie mit einem Kind und einem Einkommen von bis zu 1700 Euro brutto fällt in Zukunft keine Steuer mehr an. Bei zwei Kindern entfällt für eine Familie mit einem Bruttoeink­ommen von bis zu 2300 Euro die Steuerzahl­ung ganz. Für dieselbe vierköpfig­e Familie würde bei einem Bruttoeink­ommen von 2500 Euro die Steuerlast um 80 Prozent verringert. Steigt das Einzeleink­ommen der vierköpfig­en Familie auf 3000 Euro brutto, reduziert sich die Steuerleis­tung nur noch um 55 Prozent, da der abzuziehen­de Betrag von 3000 Euro eben nur noch gut die Hälfte der zu bezahlende­n Steuern ausmacht. Der alleinverd­ienende Elternteil einer Familie mit drei Kindern und einem Bruttoeink­ommen von 2650 Euro kann mit einem hundertpro­zentigen Steuererla­ss rechnen.

7 Wann kommt der Familienbo­nus?

ANTWORT: Die Regierung will das Gesetz bis zum Sommer beschließe­n. Die Leistung soll Eltern ab Jänner 2019 zustehen.

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