Ärger um Erbe: Witwe klagte Schwägerin
Immer öfter streiten Erben um Sparbücher. Eine Frau sagte, ihr Bruder hätte ihr zu Lebzeiten 100.000 Euro Erspartes geschenkt. Beweise fehlten.
Erbschafts-Streitigkeiten kommen in den besten Familien vor. Oft wird dabei um Sparbücher von Verstorbenen prozessiert. „Das sind richtige Massenfälle“, sagt Rechtsanwaltskammer-Präsident Gernot Murko.
Vor Kurzem starb ein Kärntner. Zwei Sparbücher, im Wert von 100.000 Euro, hat er zu Lebzeiten seiner Schwester geschenkt. Sagte zumindest die Schwester. Sie löste die Sparbücher auf und gab das Geld zu ihren Ersparnissen.
Murko: „Die Witwe des Mannes wusste davon aber nichts. Sie suchte die Sparbücher und zeigte dann die Schwester des Verstorbenen an.“Diese hatte einen entscheidenden Fehler Sie hat im Verlassenschaftsverfahren nichts von der Sparbuchschenkung gesagt. Die Folge: Die Witwe klagte ihre Schwägerin und die Bank. Die Schwägerin, weil sie die Sparbücher zu Unrecht habe. Die Bank, weil sie die 100.000 Euro des Verstorbenen nicht auszahlen hätte dürfen. Ein Zivilprozess begann.
Murko: „Diese Probleme hätte es mit einer Schenkungsurkunde nicht gegeben. Ein Schenkungsvertrag ist bei Sparbüchern wichtig. Er ist eine Absicherung für den Beschenkten und eine Bescheinigung für die Bank, die sonst Sparbücher über 15.000 Euro nicht auszahlen darf.“Zudem müsse jeder, der ein Sparbuch bekommt, eine Schenkungsmeldung beim Finanzamt machen. „Viele wol- len das nicht wegen der Schenkungssteuer. Aber die gibt es nicht mehr. Das geschenkte Sparbuch ist völlig steuerfrei.“
Im konkreten Fall kam es zu einer Einigung zwischen den Beteiligten. Witwe und Schwägerin teilten sich das Geld auf.
Murko warnt: „Es droht sogar ein Strafverfahren wegen Begemacht: trugs, wenn jemand Sparbücher – ohne die Schenkung nachweisen zu können – im Verlassenschaftsverfahren nicht angibt und Behebungen vornimmt.“
Vorsicht: „Bei einer Straftat gegen die Verlassenschaft werden Betroffene erbunwürdig. Und verlieren sowohl Erb- als auch Pflichtteilsansprüche.“