Bank muss Erspartes nicht auszahlen
Bank gibt Geld erst her, wenn klar ist, wem das Sparbuch eines Verstorbenen zusteht.
Da Sparbücher zu den beliebtesten Sparformen in Österreich zählen, sind sie ständig Thema beim Erben. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte ei- Fall zu beurteilen, bei dem ein Mann ein Sparbuch mit über 15.000 Euro eröffnet hat und dann starb. „Die Lebensgefährtin des Mannes behauptete bei
der Bank, das Sparbuch vor dessen Tod geschenkt bekommen zu haben“, erklärt Anwalt Werner Hochfellner. Sie hatte das Sparbuch und wusste das Losungswort. Schenkungsvertrag gab es aber keinen. Die Bank hatte Zweifel an der Schenkung, da der Mann bei seinen Bankbesuchen diese nie erwähnt hatte. Zudem wollte auch die Alleinerbin des Mannes das Ersparte. Da zwei Leute die Ausnen
zahlung forderten, hat die Bank das Sparguthaben gerichtlich hinterlegt. Der OGH hatte zu entscheiden, ob die Bank das Geld an die Inhaberin des Sparbuches auszahlen muss. Das Urteil: Es ist korrekt, das Guthaben nicht auszuzahlen, sondern gerichtlich zu hinterlegen, wenn unklar ist, wer das Geld erhält. Alleinerbin oder Partnerin? Diese Frage ist in einem weiteren Prozess zu klären.