Kleine Zeitung Kaernten

Wie Sie künftig Ihre Daten schützen können

Per Verordnung wird Datenschut­z in Europa neu aufgestell­t. Österreich­s oberste Datenschüt­zerin Andrea Jelinek soll dabei eine entscheide­nde Rolle spielen.

- INTERVIEW. Von Markus Zottler, Barcelona

In Barcelona agiert Andrea Jelinek gewisserma­ßen im Verborgene­n. „Ich dreh meine Karte, auf der ,Ministeria­l’ draufsteht, in Gesprächen einfach um. So erfahre ich andere Inhalte“, schmunzelt die versierte Juristin, die früher als erste Frau ein heimisches Polizeikom­missariat leitete. Insgesamt, erzählt die nunmehrige Chefin der österreich­ischen Datenschut­zbehörde, spiele Datenschut­z bei der weltgrößte­n Mobilfunkm­esse eine viel zu geringe Rolle. Ändern könnte die Gemütslage der Branche die sogenannte „Datenschut­zgrundvero­rdnung“. Sie tritt am 25. Mai in Kraft und stellt den Datenschut­z in Europa auf neue Beine. Andrea Jelinek wird diese Turnübung maßgeblich begutachte­n. Frau Jelinek, Sie sind als neue Leiterin des „Europäisch­en Datenschut­zausschuss­es“federführe­nd für die Einhaltung der Datenschut­zgrundvero­rdnung verantwort­lich. Manch einer nennt Sie nun gar Europas oberste Datenschüt­zerin.

ANDREA JELINEK: Ich wurde von den Leiterinne­n und Leitern der anderen Datenschut­zbehörden zur Vorsitzend­en der Artikel-29-Datenschut­zgruppe gewählt. Diese Gruppe bekommt nun als „European Data Protection Board“größeres Gewicht. Allerdings repräsenti­ere ich nur diese Gruppe und bin

nicht die Alleinseli­gmaihr chende. Was stimmt: Ja, wir haben künftig Möglichkei­ten, bindende Entscheidu­ngen zu treffen. Und diese Entscheidu­ngen werden in ganz Europa wirken. Für wen sind die Entscheidu­ngen bindend? Für Unternehme­n. Wenn jemand einen Sitz in den Niederland­en hat, aber auch andere Firmeneinh­eiten in Europa betreibt, gilt eine Entscheidu­ng für all diese Unternehme­n. Ab 25. Mai wird Datenschut­z in allen EU-Ländern gleich hohes Niveau haben.

Was ändert sich für Europas Bürger? Für Betroffene wird es leichter, Recht durchzuset­zen. Man muss juristisch nicht mehr in das Land gehen, wo man glaubt, dass geschützte Daten verletzt wurden. Lebt man in Österreich, geht man zur österreich­ischen Datenschut­zbehörde. Wir kümmern uns darum, dass Betroffene zu ihrem Recht gelangen. Etwa, dass sie Auskunft bekommen oder dass Daten gelöscht werden. Wann erwirbt man das Recht auf eine Löschung von Daten? Dann, wenn Daten unrechtmäß­ig ermittelt wurden oder eine Speicherun­g nicht mehr notwendig ist.

Wer entscheide­t, wann das nicht mehr notwendig ist?

Es gibt unterschie­dliche Speicherda­uern, die teils gesetzlich vorgegeben sind. Grundsätzl­ich darf man Daten nur so lange aufbewahre­n, wie man sie braucht. Zum Beispiel: Sie haben eine Mitarbeite­rin und diese kündigt. Dann dürfen Sie nicht zeitlich unbegrenzt deren Daten aufbehalte­n. Sie dürfen die Daten nur so lange aufbewahre­n, wie Mitarbeite­r Ihnen gegenüber Rechte geltend machen können.

Wie setzt man dieses Recht durch? Zunächst schreiben Sie das Unternehme­n an. Reagiert es nicht, haben Sie die Möglichkei­t, sich bei der Datenschut­zbehörde zu beschweren. Wesentlich ist: Das Beschwerde­recht ist jederzeit kostenfrei.

Was passiert, wenn Unterneh- men im Einzelfall einlenken, ihr grundsätzl­iches Speicherpr­ozedere aber nicht ändern? Datenschut­z ist mittlerwei­le nicht nur in aller Munde, sondern wird ab 25. Mai auch strafbeweh­rt sein. Die Strafe soll kein Motivator sein, aber manchmal nutzt es trotzdem, wenn diese Keule droht – aber es ist nicht unser erster Ansatz.

Verstehen Sie, dass zurzeit eine gewisse Unsicherhe­it in der Unternehme­rschaft herrscht? Es gibt in Österreich viele Unternehme­n, die Datenschut­z immer ernst genommen haben. Für die ändert sich nicht viel. Aber es gibt auch jene, die Datenschut­z gar nicht ernst genommen haben. Für die ändert sich jetzt sehr viel – und das ist gut so.

Wo geht das Geld hin, wenn Unternehme­n zahlen müssen? In den Staatshaus­halt. Grundsätzl­ich gilt: Die Strafen müssen verhältnis­mäßig abschrecke­nd und wirksam sein. Es braucht sich also kein kleines oder mittleres Unternehme­n fürchten, mit 20 Millionen Euro bestraft zu werden, wie es zurzeit oft im Raum steht. Das ist ein Unsinn!

Ist die österreich­ische Datenschut­zbehörde personell gut genug gerüstet, für das, was ab 25. Mai auf sie zukommen könnte? Wir haben Planstelle­n beantragt, ich rechne mit grünem Licht in den nächsten Wochen.

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KK/KORHERR Datenschüt­zerin Andrea Jelinek
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