Nazi-Opfer: Pass für die Nachfahren
Staatsbürgerschaft für Kinder der Nazi-Opfer.
Anlässlich des Gedenkjahres will die Regierung auch den Nachkommen von Vertriebenen der NS-Zeit den Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft ermöglichen. 1993 wurde im Staatsbürgerschaftsrecht die Möglichkeit der Wiedereinbürgerung für jüdische Vertriebene erleichtert. Seither können Personen, die in der Zeit des Nationalsozialismus aus Österreich geflohen sind, die Staatsbürgerschaft wieder erwerben. Weder ein inländischer Wohnsitz noch der Nachweis eines gesicherten Lebensunterhalts sind in diesen Fällen erforderlich.
Die bestehenden Bestimmungen nehmen jedoch nur Bezug auf Vertriebene selbst. Das soll sich nun ändern. Künftig sollen auch die Kinder und Enkel die Staatsbürgerschaft erhalten – unter Beibehaltung ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit, heißt es in dem von Innenminister Herbert Kickl unterzeichneten Vortrag.
Ein Gesetz gibt es noch nicht, die Regierung will das Vorhaben bis Ende des Jahres umsetzen, kündigte Kurz an. Viele Vertriebene seien nach dem Krieg nicht zurückgekommen. „Sie waren meistens nicht willkommen.“Das wolle man nun wiedergutmachen, so der Kanzler.
Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) sprach davon, dass die Erinnerung an die NS-Verbrechen „Verpflichtung und Mahnung, dass so etwas nicht wieder passieren darf “, sei. „Wir dürfen nie vergessen, was unseren Mitbürgern passiert ist.“