BVT-Ausschuss: SPÖ will das Verfassungsgericht anrufen.
Die SPÖ will die Ablehnung ihres Antrags vom Verfassungsgericht prüfen lassen. Es gäbe raschere Wege zu einem U-Ausschuss.
Die Empörung war dem Klubobmann der SPÖ ins Gesicht geschrieben, als er Freitagvormittag kurzfristig zum Gespräch lud. Der Antrag seiner Partei, einen Untersuchungsausschuss zur Aufklärung der Vorgänge im Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung einzusetzen, war am Vorabend von den Regierungsparteien abgelehnt worden. Der Untersuchungsgegenstand sei zu vage formuliert. Zur Unterfütterung wurde ein Gutachten des Rechts-, Legislativ- und wissenschaftlichen Dienstes des Parlaments beigelegt. Auftraggeber: Nationalratspräsident Sobotka.
Schieder sparte in seiner Einschätzung des Vorgangs nicht mit harten Worten. Der Regierung unterstellte er, mit ihrer Mehrheit „Minderheitenrechte einfach abzuwürgen“. Dem Parlamentspräsidenten, der als ehemaliger Innenminister in der Sache Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung befangen ist, wirft er „Amtsmissbrauch in niederösterreichischer Reinkultur“vor, weil er das Gutachten bestellt und den Regierungsparteien vorab zugestellt habe. Nicht der Antrag seiner Partei sei vage, das Gutachten „argumentiert auf relativ dünnem Boden“, sagte Schieder und verwendete auch das Wort „Gefälligkeitsgutachten“.
Manches stellte sich im Laufe des Tages freilich anders dar. Die Parlamentsdirektion, der der Wissenschaftliche Dienst angegliedert ist, sieht „keinerlei politische Instrumentalisierung“. Es sei durchaus üblich, dass der Nationalratspräsident solche „rechtlichen Ersteinschätzungen“einfordere. Das komme jährlich etwa 200 Mal vor.
Die schlechte Optik, dass Sobotka, der ja auf den Vorsitz im Ausschuss wegen Befangenheit verzichtet hat, das Ansuchen gestellt hat, gesteht man zu, weist aber darauf hin, dass nur er oder der Parlamentsdirektor so eine Ersteinschätzung überhaupt erbitten könne.
Dass die Regierungsparteien das Papier vor der Opposition erhalten haben, bestreitet das Büro Sobotka. Der vorgelegte Zeitplan hätte es freilich möglich gemacht. Das Papier wurde um 13.30 Uhr übermittelt und um 18.20 Uhr allen Parteien in einer „Sonder-Präsidiale“übergeben, heißt es im Büro des Nationalratspräsidenten. Die Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses, der über den SPÖAntrag auf Einsetzung des Ausschusses entscheiden musste, wurde eigens verschoben, um eine Lektüre des Dokuments zu ermöglichen. Im Ausschuss lag dann bereits ein vier Seiten umfassendes Ablehnungsansuchen der Regierungsparteien vor, das Gutachten lag bei.