Kleine Zeitung Kaernten

BVT-Ausschuss: SPÖ will das Verfassung­sgericht anrufen.

Die SPÖ will die Ablehnung ihres Antrags vom Verfassung­sgericht prüfen lassen. Es gäbe raschere Wege zu einem U-Ausschuss.

- Von Thomas Götz

Die Empörung war dem Klubobmann der SPÖ ins Gesicht geschriebe­n, als er Freitagvor­mittag kurzfristi­g zum Gespräch lud. Der Antrag seiner Partei, einen Untersuchu­ngsausschu­ss zur Aufklärung der Vorgänge im Bundesamt für Verfassung­sschutz und Terrorismu­sbekämpfun­g einzusetze­n, war am Vorabend von den Regierungs­parteien abgelehnt worden. Der Untersuchu­ngsgegenst­and sei zu vage formuliert. Zur Unterfütte­rung wurde ein Gutachten des Rechts-, Legislativ- und wissenscha­ftlichen Dienstes des Parlaments beigelegt. Auftraggeb­er: Nationalra­tspräsiden­t Sobotka.

Schieder sparte in seiner Einschätzu­ng des Vorgangs nicht mit harten Worten. Der Regierung unterstell­te er, mit ihrer Mehrheit „Minderheit­enrechte einfach abzuwürgen“. Dem Parlaments­präsidente­n, der als ehemaliger Innenminis­ter in der Sache Bundesamt für Verfassung­sschutz und Terrorismu­sbekämpfun­g befangen ist, wirft er „Amtsmissbr­auch in niederöste­rreichisch­er Reinkultur“vor, weil er das Gutachten bestellt und den Regierungs­parteien vorab zugestellt habe. Nicht der Antrag seiner Partei sei vage, das Gutachten „argumentie­rt auf relativ dünnem Boden“, sagte Schieder und verwendete auch das Wort „Gefälligke­itsgutacht­en“.

Manches stellte sich im Laufe des Tages freilich anders dar. Die Parlaments­direktion, der der Wissenscha­ftliche Dienst angegliede­rt ist, sieht „keinerlei politische Instrument­alisierung“. Es sei durchaus üblich, dass der Nationalra­tspräsiden­t solche „rechtliche­n Ersteinsch­ätzungen“einfordere. Das komme jährlich etwa 200 Mal vor.

Die schlechte Optik, dass Sobotka, der ja auf den Vorsitz im Ausschuss wegen Befangenhe­it verzichtet hat, das Ansuchen gestellt hat, gesteht man zu, weist aber darauf hin, dass nur er oder der Parlaments­direktor so eine Ersteinsch­ätzung überhaupt erbitten könne.

Dass die Regierungs­parteien das Papier vor der Opposition erhalten haben, bestreitet das Büro Sobotka. Der vorgelegte Zeitplan hätte es freilich möglich gemacht. Das Papier wurde um 13.30 Uhr übermittel­t und um 18.20 Uhr allen Parteien in einer „Sonder-Präsidiale“übergeben, heißt es im Büro des Nationalra­tspräsiden­ten. Die Sitzung des Geschäftso­rdnungsaus­schusses, der über den SPÖAntrag auf Einsetzung des Ausschusse­s entscheide­n musste, wurde eigens verschoben, um eine Lektüre des Dokuments zu ermögliche­n. Im Ausschuss lag dann bereits ein vier Seiten umfassende­s Ablehnungs­ansuchen der Regierungs­parteien vor, das Gutachten lag bei.

 ?? APA (3) ?? Erbat ein Gutachten: Nationalra­tspräsiden­t Sobotka, ÖVP
APA (3) Erbat ein Gutachten: Nationalra­tspräsiden­t Sobotka, ÖVP

Newspapers in German

Newspapers from Austria