Koalition wirft den Kassen unglaubliche Privilegien vor.
Regierung will Mindestsicherung vereinheitlichen.
Die Regierung will im Juni die Eckpunkte der geplanten Vereinheitlichung der Mindestsicherung vorlegen, auf Vorschläge der Länder will man nicht warten. Auf welches Modell sich die türkis-blaue Regierung verständigen wird, lässt man offen. In jedem Fall ist eine Differenzierung zwischen in Österreich seit Jahren lebenden Beziehern und Flüchtlingen geplant.
Aktuell sind die Regelungen in den neun Bundesländern sehr unterschiedlich. So erhalten Flüchtlinge etwa in Oberösterreich zunächst nur 520 statt wie sonst 914 Euro. Um die Mindestsicherung in voller Höhe zu erhalten, muss der Betroffene die Integrationsvereinbarung unterzeichnen, alle Wertekurse absolvieren, arbeitswillig sein sowie alle Spielregeln einhalten (Schulbesuch der Kinder). Die niederösterreichische Regelung einer Mindestsicherung light (maximal 572 Euro) wurde vom Verfassungsgerichtshof gekippt. In Vorarlberg wird die Differenzierung über die Zuweisung der Unterbringung erreicht. Wer in Wohngemeinschaften lebt, erhält weniger.
ÖVP-Klubobmann August Wöginger hebt im Gespräch mit der Kleinen Zeitung zwei Grundpfeiler hervor: Für „größere Familienverbände“müsse es eine Begrenzung bei rund 1500 Euro geben. Und die Mindestsicherung für frisch Zugezogene müsse spürbar niedriger sein als für jene Menschen, die schon jahrzehntelang ins Sozialsystem eingezahlt haben.
Die Begrenzung müsse freilich so erfolgen, dass der vom Verfassungsgerichtshof gezogene Rahmen eingehalten wird. Wöginger kann sich eine Einschleifregelung vorstellen. Anerkannte Asylwerber sollten die Mindestsicherung nur in Verbindung mit dem Nachweis ihrer Integrationsleistung – also etwa des Besuchs von Sprachkursen – erhalten.