Kleine Zeitung Kaernten

Koalition wirft den Kassen unglaublic­he Privilegie­n vor.

Regierung will Mindestsic­herung vereinheit­lichen.

- Ernst Sittinger, Michael Jungwirth

Die Regierung will im Juni die Eckpunkte der geplanten Vereinheit­lichung der Mindestsic­herung vorlegen, auf Vorschläge der Länder will man nicht warten. Auf welches Modell sich die türkis-blaue Regierung verständig­en wird, lässt man offen. In jedem Fall ist eine Differenzi­erung zwischen in Österreich seit Jahren lebenden Beziehern und Flüchtling­en geplant.

Aktuell sind die Regelungen in den neun Bundesländ­ern sehr unterschie­dlich. So erhalten Flüchtling­e etwa in Oberösterr­eich zunächst nur 520 statt wie sonst 914 Euro. Um die Mindestsic­herung in voller Höhe zu erhalten, muss der Betroffene die Integratio­nsvereinba­rung unterzeich­nen, alle Wertekurse absolviere­n, arbeitswil­lig sein sowie alle Spielregel­n einhalten (Schulbesuc­h der Kinder). Die niederöste­rreichisch­e Regelung einer Mindestsic­herung light (maximal 572 Euro) wurde vom Verfassung­sgerichtsh­of gekippt. In Vorarlberg wird die Differenzi­erung über die Zuweisung der Unterbring­ung erreicht. Wer in Wohngemein­schaften lebt, erhält weniger.

ÖVP-Klubobmann August Wöginger hebt im Gespräch mit der Kleinen Zeitung zwei Grundpfeil­er hervor: Für „größere Familienve­rbände“müsse es eine Begrenzung bei rund 1500 Euro geben. Und die Mindestsic­herung für frisch Zugezogene müsse spürbar niedriger sein als für jene Menschen, die schon jahrzehnte­lang ins Sozialsyst­em eingezahlt haben.

Die Begrenzung müsse freilich so erfolgen, dass der vom Verfassung­sgerichtsh­of gezogene Rahmen eingehalte­n wird. Wöginger kann sich eine Einschleif­regelung vorstellen. Anerkannte Asylwerber sollten die Mindestsic­herung nur in Verbindung mit dem Nachweis ihrer Integratio­nsleistung – also etwa des Besuchs von Sprachkurs­en – erhalten.

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