Entschädigung nach Hundebiss
Frau wurde von 36 Kilo schwerem Hund verletzt, als sie ihren Dackel retten wollte. Gericht spricht ihr 1600 Euro zu.
Ein hundsgemeiner Zwischenfall beschäftigte die Gerichte. Eine Kärntnerin war mit ihrem 8,5 Kilogramm schweren Dackel an der Leine in Klagenfurt spazieren. Plötzlich wurde ihr Hund von einem „frei laufenden 36 Kilo schweren Deutsch-Kurzhaar-Labrador-Mischling angefallen“, heißt es im Urteil des Bezirksgerichtes Klagenfurt.
Der Labrador dürfte von einem eingezäunten Grundstück – unbemerkt – auf die öffentliche Straße gerannt sein. Das Tier verbiss sich im Dackel. Das Frauchen des kleinen Hundes ging dazwischen. „Sie fürchtete, dass ihr Dackel getötet wird und wollte ihn beschützen“, stellte der Richter fest. Die gute Nachricht: Der Dackel überlebte mit Verletzungen. Die schlechte Nachricht: Auch das Frauchen wurde verletzt, als es die raufenden Hunde trennen wollte. Der Labrador fügte der Dackelbesitzerin laut Gericht „Rissquetschwunden und Abschürfungen zu – an den Händen, am rechten Unterarm und an einer Wange“.
Die Verletzte verklagte den Halter des Labrador-Mischlings. Nach einem Prozess am Bezirksgericht Klagenfurt urteilte der Richter, dass die Dackelbesitzerin „ein Mitverschulden an ihrer Verletzung trifft“. Und zwar im Ausmaß von einem Viertel. Die Frau hätte nicht zwischen die kämpfenden Hunde greifen dürfen. Sie habe gewusst, wie gefährlich das ist. Somit bekam die Klägerin in erster Instanz 1200 Euro zugesprochen.
Sie wehrte sich jedoch gegen den Vorwurf des Mitverschuldens und legte Berufung ein. Hätte sie tatenlos zusehen sollen, als ihr Dackel attackiert wurde? Nein, urteilte vor Kurzem das Berufungsgericht. Das Verhalten der Frau sei verständlich. Vor allem, weil der Labrador etwa vier Mal so schwer war wie ihr Dackel.
„Wenn die Frau nicht eingegriffen hätte, wäre ihr Dackel vielleicht gestorben. Deshalb trifft sie kein Mitverschulden“, bestätigt Wilhelm Waldner, Leiter des Bezirksgerichtes. „Letztendlich bekam die Dackelbesitzerin 1600 Euro zugesprochen.“