Erster digitaler Akt in der Landesregierung
Pilotprojekt für generelle Umstellung auf den digitalen Aktenlauf, den Bürger online mitverfolgen können.
Könnte besser sein. Viele meinen, der Markt ist die Zielgruppe, tatsächlich aber ist die Zielgruppe enden wollend.
Die bürokratischen Hürden ... . . . bleiben ein Problem vor allem für die Jungunternehmer. Betriebsstättengenehmigungen, räumliche Vorgaben, Widmungen: Damit muss man sich herumschlagen, auch, wenn viele selbstständige Ein-Personen-Unternehmen vielleicht nur 10.000 Euro Jahresumsatz machen.
Jedes Jahr wagen mehr als 2000 Menschen in Kärnten den Schritt in die berufliche Selbstständigkeit. Wie jung sind die Kärntner Jungunternehmer?
Das durchschnittliche Alter für eine Gründung beträgt tatsächlich 40 Jahre. Es gibt auch immer mehr 65-jährige Gründer, die in der Pension noch etwas wagen wollen.
Schluss mit dem Herumtragen und Verstauben von Akten. Mit einem Mausklick schickte Finanzreferentin Gaby Schaunig am Montag den ersten elektronischen Akt im Amt der Kärntner Landesregierung auf die digitale Reise durch die Abteilungen. Der Akt umfasst einen Antrag eines Bürgers auf eine Weiterbildungsförderung im Rahmen der Arbeitnehmerförderung. „Mit diesem Pilotversuch möchten wir die Abläufe testen und dokumentieren. Es ist der erste Schritt zur großen Umstellung“, sagte Schaunig.
„Der Aktenlauf wird damit viel schneller und papierlos“, so Unterabteilungsleiter Gerhard Herbst. Arbeitsschritte der Sachbearbeiter bleiben prinzipiell gleich, „auch das 4bzw. 6-Augen-Prnzip bleibt erhalten“, wie Herbst betonte. Das physische Herumtragen des Papier-Akts von Abteilung zu Referentin, von Referentin zu Abteilung, von Abteilung zu Poststelle etc. entfällt. So verkürzt sich die Bearbeitungszeit von mehreren Tagen zu nunmehr wenigen Stunden.
Mit einem simplen Click gibt jede befasste Stelle den Akt für die nächste Stelle frei. Am Ende steht die Freigabe durch den zuständigen Referenten. Mit der Freigabe geht das Bewilligungsschreiben an den Fördernehmer automatisch in die Poststelle und wird versandt. Schaunig: „Hat der Förderwerber ein elektronisches Postfach, erfolgt sogar dieser Schritt papierlos.“
Vorteil für die Bürger: Der Förderwerber kann sein Ansuchen über ein Online-Formular stellen und kann mit einer Bearbeitungszahl jederzeit im System den Bearbeitungsstatus erfragen.