Ab Juli gibt es ein neues Reiserecht
„Kunden werden durch neues Gesetz gestärkt.“
Im Urteil des Gerichtes, das über den Berechnungsfehler-Fall (rechts) entschieden hat, ist ausdrücklich festgehalten, dass Preisänderungen nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sind. „Eine allenfalls vereinbarte Preisänderungsklausel muss genaue Angaben zur Berechnung des neuen Preises aufweisen und auch eine Preissenkung vorsehen“, erklärt Anwältin
Silke Todor-Kostic.
Was Reisende wissen sollten: Am 1. Juli 2018 tritt ein neues Pauschalreisegesetz in Kraft. Darin sind Preisänderungen genau geregelt. Eine Erhöhung ist demnach nur zulässig, wenn diese Möglichkeit im ReiseVertrag ausdrücklich vorgesehen ist und wenn im Vertrag auch auf den zustehenden Anspruch auf Preissenkung hingewiesen wird“, weiß die Juristin.
Überhaupt treffen den Veranstalter mit der Gesetzesänderung erhöhte Informationsund Beweislastpflichten gegenüber dem Konsumenten. „Generell werden Kunden durch das neue Gesetz in ihrer Rechtsposition gestärkt“, sagt Todor-Kostic. Im Grunde handle es sich bei dem neuen Pauschalreisegesetz um ein „Reisevertragsgesetz“. Es ist für sehr viele Arten von Reisen gültig. Ausgenommen davon sind etwa Reisen, die kürzer als 24 Stunden dauern (Tagesausflüge), Ferienhausmieten, Unterbringung in Hotels mit Frühstück oder Sprachaufenthalte.