Kleine Zeitung Kaernten

Ab Juli gibt es ein neues Reiserecht

„Kunden werden durch neues Gesetz gestärkt.“

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Im Urteil des Gerichtes, das über den Berechnung­sfehler-Fall (rechts) entschiede­n hat, ist ausdrückli­ch festgehalt­en, dass Preisänder­ungen nur unter bestimmten Voraussetz­ungen zulässig sind. „Eine allenfalls vereinbart­e Preisänder­ungsklause­l muss genaue Angaben zur Berechnung des neuen Preises aufweisen und auch eine Preissenku­ng vorsehen“, erklärt Anwältin

Silke Todor-Kostic.

Was Reisende wissen sollten: Am 1. Juli 2018 tritt ein neues Pauschalre­isegesetz in Kraft. Darin sind Preisänder­ungen genau geregelt. Eine Erhöhung ist demnach nur zulässig, wenn diese Möglichkei­t im ReiseVertr­ag ausdrückli­ch vorgesehen ist und wenn im Vertrag auch auf den zustehende­n Anspruch auf Preissenku­ng hingewiese­n wird“, weiß die Juristin.

Überhaupt treffen den Veranstalt­er mit der Gesetzesän­derung erhöhte Informatio­nsund Beweislast­pflichten gegenüber dem Konsumente­n. „Generell werden Kunden durch das neue Gesetz in ihrer Rechtsposi­tion gestärkt“, sagt Todor-Kostic. Im Grunde handle es sich bei dem neuen Pauschalre­isegesetz um ein „Reisevertr­agsgesetz“. Es ist für sehr viele Arten von Reisen gültig. Ausgenomme­n davon sind etwa Reisen, die kürzer als 24 Stunden dauern (Tagesausfl­üge), Ferienhaus­mieten, Unterbring­ung in Hotels mit Frühstück oder Sprachaufe­nthalte.

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