Kleine Zeitung Kaernten

Rechenfehl­er: Kunde bekam Reise zu billig

Mitarbeite­r erstellte Angebot für eine Pauschalre­ise und vergaß dabei 750 Euro für den Rückflug zu berechnen. Als der Kunde mehr zahlen sollte, klagte dieser – und bekam recht.

- Von Manuela Kalser Der beklagte

Eine Reise zum Indischen Ozean begann mit einem Zwischenst­opp am Bezirksger­icht Klagenfurt. Dieser Umweg war notwendig, weil ein Kärntner einen Reiseveran­stalter verklagt hatte.

Der Mann ließ sich von einem Reiseunter­nehmen ein Angebot für eine Kreuzfahrt am Indischen Ozean inklusive Hin- und Rückflug erstellen. Per Mail nahm der Kunde das Pauschalan­gebot von 2350 Euro an. Doch die Vorfreude auf den Urlaub währte nur kurz: Denn zwei Tage später erhielt der Kärnt- ner eine Nachricht von einem Mitarbeite­r des Reiseveran­stalters. „Darin stand, dass im letzten Angebot irrtümlich ein falscher Flugpreis angegeben war“, erklärt Anwältin Silke Todor-Kostic. „Der Angestellt­e hatte versehentl­ich nur den Preis für den Hinflug berechnet, aber nicht für den Rückflug.“

Fazit: Der Kärntner sollte 750 Euro mehr bezahlen – also einen wesentlich höheren Reisepreis als ursprüngli­ch vereinbart war. Das ließ sich der Be- troffene nicht gefallen. „Immerhin hatte mein Mandant das Pauschalre­iseangebot, welches der Veranstalt­er mit Bindungswi­llen gestellt hat, ausdrückli­ch angenommen. Dadurch ist ein verbindlic­hes Rechtsverh­ältnis zwischen dem Reiseveran­stalter und unserem Mandanten entstanden“, sagt Todor-Kostic. „Ob die weitere nachträgli­che Geldforder­ung des Reiseveran­stalters zulässig war, hatte das Gericht zu klären“, erklärt sie.

Reiseveran­stalter argumentie­rte vor Gericht: Es hätte noch keinen gültigen Vertrag mit dem Kunden gegeben. Unter anderem deshalb, weil der Kunde verpflicht­et gewesen wäre, das per E-Mail zugesendet­e Pauschalan­gebot noch am selben Tag anzunehmen. Er habe dies aber erst zwei Tage später getan.

Die Richterin entschied jedoch zugunsten des Kunden. Denn: „Als dieser das Reiseangeb­ot nach zwei Tagen angenommen hat, sei vom Veranstalt­er keinerlei Einwand gekommen, dass dies zu spät sei.“Es sei somit von einem „geschlosse­nen Vertrag“auszugehen. Der Reiseveran­stalter hatte Anwältin Silke Todor-Kostic aus Velden

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REINER (SUJETFOTO) Es war ein Kreuz mit der Kreuzfahrt: Vor Reisebegin­n kam es zu einem Rechtsstre­it
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