Rechenfehler: Kunde bekam Reise zu billig
Mitarbeiter erstellte Angebot für eine Pauschalreise und vergaß dabei 750 Euro für den Rückflug zu berechnen. Als der Kunde mehr zahlen sollte, klagte dieser – und bekam recht.
Eine Reise zum Indischen Ozean begann mit einem Zwischenstopp am Bezirksgericht Klagenfurt. Dieser Umweg war notwendig, weil ein Kärntner einen Reiseveranstalter verklagt hatte.
Der Mann ließ sich von einem Reiseunternehmen ein Angebot für eine Kreuzfahrt am Indischen Ozean inklusive Hin- und Rückflug erstellen. Per Mail nahm der Kunde das Pauschalangebot von 2350 Euro an. Doch die Vorfreude auf den Urlaub währte nur kurz: Denn zwei Tage später erhielt der Kärnt- ner eine Nachricht von einem Mitarbeiter des Reiseveranstalters. „Darin stand, dass im letzten Angebot irrtümlich ein falscher Flugpreis angegeben war“, erklärt Anwältin Silke Todor-Kostic. „Der Angestellte hatte versehentlich nur den Preis für den Hinflug berechnet, aber nicht für den Rückflug.“
Fazit: Der Kärntner sollte 750 Euro mehr bezahlen – also einen wesentlich höheren Reisepreis als ursprünglich vereinbart war. Das ließ sich der Be- troffene nicht gefallen. „Immerhin hatte mein Mandant das Pauschalreiseangebot, welches der Veranstalter mit Bindungswillen gestellt hat, ausdrücklich angenommen. Dadurch ist ein verbindliches Rechtsverhältnis zwischen dem Reiseveranstalter und unserem Mandanten entstanden“, sagt Todor-Kostic. „Ob die weitere nachträgliche Geldforderung des Reiseveranstalters zulässig war, hatte das Gericht zu klären“, erklärt sie.
Reiseveranstalter argumentierte vor Gericht: Es hätte noch keinen gültigen Vertrag mit dem Kunden gegeben. Unter anderem deshalb, weil der Kunde verpflichtet gewesen wäre, das per E-Mail zugesendete Pauschalangebot noch am selben Tag anzunehmen. Er habe dies aber erst zwei Tage später getan.
Die Richterin entschied jedoch zugunsten des Kunden. Denn: „Als dieser das Reiseangebot nach zwei Tagen angenommen hat, sei vom Veranstalter keinerlei Einwand gekommen, dass dies zu spät sei.“Es sei somit von einem „geschlossenen Vertrag“auszugehen. Der Reiseveranstalter hatte Anwältin Silke Todor-Kostic aus Velden