Ein Regress-Ende zählt drei Mal
Einmal sind es 100 Millionen Euro, dann 653 Millionen und zuletzt 466 Millionen. Auf den ersten Blick wissen weder Bund noch Länder, was die Abschaffung des Pflegeregresses kostet. Nun, tatsächlich sind drei Rechnungen anzustellen: In der ersten zählt allein das Vermögen der Gepflegten, auf das Länder und Gemeinden (Sozialhilfeverbände) bis Ende 2017 zugreifen durften. Sei es, dass die Sparbücher „angezapft“worden sind. Oder, dass Sozialhilfeverbände in Grundbücher gegangen sind, um damit später die Betreuungskosten abzudecken. Dieser Vermögensrückgriff ist seit 2018 Geschichte.
Die zweite Rechnung ist mit den sogenannten „Selbstzahlern“anzustellen: Das sind jene, die bisher nicht um Hilfe der öffentlichen Hand angesucht haben und den Pflegeplatz selbst finanzierten. Wenn diese Menschen nun schrittweise um Sozialhilfe ansuchen, steigen die Kosten. Allein in der Steiermark wird dieses Plus mit 15 Prozent beziffert. Am schwierigsten anzustellen ist die dritte Rechnung: Was kostet es, wenn nach Ende des Pflegeregresses mehr Menschen stationäre Pflege beanspruchen (müssen)? Dabei spielen das Alter der Bevölkerung je Bundesland eine Rolle, die Heimlandschaft, die Betreiber (mehr private oder öffentliche?), das Angebot an Alternativen (mobilen Diensten) u. v. a. Das erklärt, warum die „echten Kosten“der Länder derzeit dermaßen variieren.
Offenkundig: Pflegegeld, -fonds, Sozialhilfe etc. reichen nicht mehr. Doch bisher gab es keine Mehrheit, um eine Pflegeversicherung (wie in Deutschland), einen Steuer-Aufschlag (auf Mehrwerts-, Umsatzsteuer) oder Mischformen einzuführen.