Kleine Zeitung Kaernten

Bub nach Badeunfall im Wachkoma: Geldstrafe­n

Schuldsprü­che für Kindergärt­nerin und Bademeiste­r bestätigt. Elias (4) ist seit einem Kindergart­enausflug ins Freibad schwer behindert.

- Von Manuela Kalser Niemand sah,

Elias war teilweise blau. Er hatte keinen Puls und keine Atmung. Ich habe seine Hand und seinen Kopf gehalten, während er reanimiert wurde.“

Als die Kindergart­enhelferin zu erzählen beginnt, kämpfen viele im Gerichtssa­al mit den Tränen. Es geht um einen Kindergart­enausflug vom 16. August 2017: Drei Betreuerin­nen gingen damals mit 17 Kindern ins Freibad Bleiburg. Dabei stürzte der knapp vierjährig­e Elias in einem unbeobacht­eten Moment ins Wasser. Seitdem ist er schwer behindert.

Die verantwort­liche Pädagogin (24) und der Badewart (23) wurden im Vorjahr zu Geldstrafe­n verurteilt. Gestern war die Berufungsv­erhandlung am Lan- desgericht Klagenfurt. Die Anklägerin wollte höhere Strafen. Der Badewart einen Freispruch. „Der Fall ist sehr traurig. Vor allem für die Eltern“, sagte Gerichtspr­äsident Bernd Lutschouni­g als Senatsvors­itzender. Die Kindergärt­nerin entschuldi­gte sich „bei der Mama vom Elias“. Es tue ihr so leid. Zum Unfallzeit­punkt war sie mit neun Kindern allein. Der Badewart war wegen Wartungsar­beiten im Keller – obwohl er wusste, dass Kinder kommen.

wie Elias ins Wasser fiel. „Wenn man ihn früher entdeckt hätte, wären die Schäden nicht so schwer“, meinte der ärztliche Gutachter. Die ersten drei Minuten seien entscheide­nd. Doch Elias war mindestens fünf Minuten unter Wasser, vermutlich länger. „Der Bub ist im Wachkoma. Das einzige, was er selbst kann, ist atmen“, sagte der Anwalt der Familie. Die Mutter des Buben ist auch da. Weinend, von ihrem Mann begleitet, verlässt sie zwischendu­rch den Gerichtssa­al.

„Der Bademeiste­r wusste, dass Kinder kommen, trotzdem hat er nicht für Aufsicht gesorgt. Ein verantwort­ungsvoller Badewart hätte anders gehandelt“, fand der Richter und bestätigte die Schuldsprü­che. Die Strafe für den Badewart wurde jedoch von 2000 auf 1000 Euro reduziert. Die Kindergärt­nerin muss – wie gehabt – 1500 Euro zahlen. Die Urteile sind rechtskräf­tig. Der Familie wurde auch Teilschmer­zensgeld zugesproch­en, die genaue Höhe muss zivilrecht­lich verhandelt werden.

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Elias vor dem Unfall: Heute braucht er rund um die Uhr Pflege

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