Bub nach Badeunfall im Wachkoma: Geldstrafen
Schuldsprüche für Kindergärtnerin und Bademeister bestätigt. Elias (4) ist seit einem Kindergartenausflug ins Freibad schwer behindert.
Elias war teilweise blau. Er hatte keinen Puls und keine Atmung. Ich habe seine Hand und seinen Kopf gehalten, während er reanimiert wurde.“
Als die Kindergartenhelferin zu erzählen beginnt, kämpfen viele im Gerichtssaal mit den Tränen. Es geht um einen Kindergartenausflug vom 16. August 2017: Drei Betreuerinnen gingen damals mit 17 Kindern ins Freibad Bleiburg. Dabei stürzte der knapp vierjährige Elias in einem unbeobachteten Moment ins Wasser. Seitdem ist er schwer behindert.
Die verantwortliche Pädagogin (24) und der Badewart (23) wurden im Vorjahr zu Geldstrafen verurteilt. Gestern war die Berufungsverhandlung am Lan- desgericht Klagenfurt. Die Anklägerin wollte höhere Strafen. Der Badewart einen Freispruch. „Der Fall ist sehr traurig. Vor allem für die Eltern“, sagte Gerichtspräsident Bernd Lutschounig als Senatsvorsitzender. Die Kindergärtnerin entschuldigte sich „bei der Mama vom Elias“. Es tue ihr so leid. Zum Unfallzeitpunkt war sie mit neun Kindern allein. Der Badewart war wegen Wartungsarbeiten im Keller – obwohl er wusste, dass Kinder kommen.
wie Elias ins Wasser fiel. „Wenn man ihn früher entdeckt hätte, wären die Schäden nicht so schwer“, meinte der ärztliche Gutachter. Die ersten drei Minuten seien entscheidend. Doch Elias war mindestens fünf Minuten unter Wasser, vermutlich länger. „Der Bub ist im Wachkoma. Das einzige, was er selbst kann, ist atmen“, sagte der Anwalt der Familie. Die Mutter des Buben ist auch da. Weinend, von ihrem Mann begleitet, verlässt sie zwischendurch den Gerichtssaal.
„Der Bademeister wusste, dass Kinder kommen, trotzdem hat er nicht für Aufsicht gesorgt. Ein verantwortungsvoller Badewart hätte anders gehandelt“, fand der Richter und bestätigte die Schuldsprüche. Die Strafe für den Badewart wurde jedoch von 2000 auf 1000 Euro reduziert. Die Kindergärtnerin muss – wie gehabt – 1500 Euro zahlen. Die Urteile sind rechtskräftig. Der Familie wurde auch Teilschmerzensgeld zugesprochen, die genaue Höhe muss zivilrechtlich verhandelt werden.