Blaues Auge für KAC-Spieler
Eishockey-Profi wegen schwerer Körperverletzung angeklagt: Nach Geständnis bekam er „nur“bedingte Haft- und unbedingte Geldstrafe.
Sein Geständnis in letzter Sekunde hat einen KAC-Spieler vor unbedingter Haftstrafe bewahrt: Der Eishockey-Profi wurde gestern von Richter Christian Liebhauser-Karl wegen schwerer Körperverletzung „nur“zu einer bedingten Haftstrafe (acht Monate) und zu einer unbedingten Geldstrafe (3200 Euro) verurteilt. „Hätten Sie heute nicht ein Geständnis abgelegt, wäre Ihnen eine unbedingte Strafe nicht erspart geblieben“, sagt Liebhauser-Karl in seiner Urteilsbegründung.
Am ersten Verhandlungstag, am 12. Februar, hatte der Ange- klagte noch von Notwehr gesprochen. Er wollte dem späteren Opfer nur einen „Schupfer“gegeben haben. Philipp Tschernitz, sein neuer Verteidiger, und das eindeutige Gutachten von Gerichtsmediziner Wolfgang Tributsch dürften den 21-Jährigen letztlich davon überzeugt haben, seine Tat zu gestehen.
Am 24. September 2017 gegen 4 Uhr früh kam es in Klagenfurt zur Konfrontation zwischen dem Eishockeyspieler und einem Freund mit einem Studenten (22) und dessen Freund. Der KAC-Spieler versetzte dem 22Jährigen einen Faustschlag ins Gesicht, wie Tributsch bestätigte. Der Student ging zu Boden und erlitt schwere Kopfverletzungen (Hirnblutung und Schädelbasisbruch).
„Mir tut das unendlich leid. Ich hätte nicht zuschlagen dürfen. Ich wollte den Mann nicht verletzten“, sagt der Angeklagte vor Gericht und nach der Verhandlung in einem persönlichen Gespräch mit dem Vater des Opfers.
Der Angeklagte nahm das Urteil an. Staatsanwalt Marcus Pacher gab keine Erklärung ab. Damit ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.