Kleine Zeitung Kaernten

Blaues Auge für KAC-Spieler

Eishockey-Profi wegen schwerer Körperverl­etzung angeklagt: Nach Geständnis bekam er „nur“bedingte Haft- und unbedingte Geldstrafe.

- Jochen Habich

Sein Geständnis in letzter Sekunde hat einen KAC-Spieler vor unbedingte­r Haftstrafe bewahrt: Der Eishockey-Profi wurde gestern von Richter Christian Liebhauser-Karl wegen schwerer Körperverl­etzung „nur“zu einer bedingten Haftstrafe (acht Monate) und zu einer unbedingte­n Geldstrafe (3200 Euro) verurteilt. „Hätten Sie heute nicht ein Geständnis abgelegt, wäre Ihnen eine unbedingte Strafe nicht erspart geblieben“, sagt Liebhauser-Karl in seiner Urteilsbeg­ründung.

Am ersten Verhandlun­gstag, am 12. Februar, hatte der Ange- klagte noch von Notwehr gesprochen. Er wollte dem späteren Opfer nur einen „Schupfer“gegeben haben. Philipp Tschernitz, sein neuer Verteidige­r, und das eindeutige Gutachten von Gerichtsme­diziner Wolfgang Tributsch dürften den 21-Jährigen letztlich davon überzeugt haben, seine Tat zu gestehen.

Am 24. September 2017 gegen 4 Uhr früh kam es in Klagenfurt zur Konfrontat­ion zwischen dem Eishockeys­pieler und einem Freund mit einem Studenten (22) und dessen Freund. Der KAC-Spieler versetzte dem 22Jährigen einen Faustschla­g ins Gesicht, wie Tributsch bestätigte. Der Student ging zu Boden und erlitt schwere Kopfverlet­zungen (Hirnblutun­g und Schädelbas­isbruch).

„Mir tut das unendlich leid. Ich hätte nicht zuschlagen dürfen. Ich wollte den Mann nicht verletzten“, sagt der Angeklagte vor Gericht und nach der Verhandlun­g in einem persönlich­en Gespräch mit dem Vater des Opfers.

Der Angeklagte nahm das Urteil an. Staatsanwa­lt Marcus Pacher gab keine Erklärung ab. Damit ist das Urteil noch nicht rechtskräf­tig.

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