Darf ein Mieter seinen Balkon, wie er will, bepflanzen?
Viele Mieter möchten im Frühjahr ihren Balkon oder die Terrasse bepflanzen. Grundsätzlich kann man sagen: Bei Topfpflanzen besteht meistens kein Problem. Bei Blumenkästen am Balkon hingegen sieht die Sache schon diffiziler aus.
Den Hintergrund erklärt der Rechtsexperte Christian Lechner von der Mietervereinigung:
Ganz pauschal gesprochen haftet der Hauseigentümer generell für Schäden durch vom Haus herabfallende Gegenstände. Um Haftungsprobleme zu vermeiden, wird also meist bereits im Mietvertrag der Klarheit halber ausdrücklich der Passus aufgenommen, wonach alles, was sich außerhalb des Mietgegenstandes befindet, ohne Zustimmung des Vermieters nicht angebracht werden darf.
Darunter fallen auch Blumenkästen, die über das Balkongeländer hinausragen. Eine Zustimmung des Vermieters ist aber auch dort erforderlich, wo ein solcher Passus im Mietvertrag fehlt. Im schlimmsten Falle könnte sonst eine Besitzstörungsund Unterlassungsklage drohen.
Im Zweifelsfall empfiehlt es sich somit, so der Rat des Rechtsexperten, innen liegende Blumenkästen zu montieren, um Streit zu vermeiden. Bei der Begießung der Pflanzen muss auch unbedingt darauf geachtet werden, dass kein Wasser nach unten tropft.
Vorsicht ist auch bei der Anpflanzung von Kletterpflanzen geboten! Pflanzen wie zum Beispiel Efeu oder wilder Wein können nämlich die Fassade beschädigen. Und etwaige Schäden können in Folge dem Mieter angerechnet werden – der doch eigentlich nur seinen Balkon ein wenig verschönern wollte!