Kleine Zeitung Kaernten

Länder dürfen Wohngeld für Alleinerzi­ehende auszahlen

Bundesregi­erung rudert nach massiver Kritik aus den Bundesländ­ern zurück: keine starren Obergrenze­n.

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Die Regierung wird den Bundesländ­ern nun doch keine starren Maximalbet­räge für die Mindestsic­herung vorgeben. Bei der Regierungs­klausur hatte die Koalition ihr Reformmode­ll noch als Obergrenze für die Länder bezeichnet. Vor allem in den westlichen Ländern und in Wien hätte das teils massive Kürzungen bedeutet. Am Donnerstag ruderte die Regierung dann zurück: Zusätzlich­e Wohnbeihil­fen sollen erlaubt bleiben. Vorausgega­ngen war der entspreche­nden „Klarstellu­ng“von Regierungs­sprecher Peter Launsky-Tieffentha­l massive Kritik der Armutskonf­erenz an den Regierungs­plänen. Demnach würden Alleinerzi­eherinnen in den westlichen Bundesländ­ern und in Wien nämlich schon ab dem ersten Kind Kürzungen drohen, obwohl die Regierung eigentlich angekündig­t hatte, die Zuschüsse für Alleinerzi­eherinnen zu erhöhen. Familien müssten demnach in allen neun Ländern mit Kürzungen rechnen. Nach Angaben der einzelnen Landesregi­erungen können Alleinerzi­eherinnen mit zwei Kindern etwa in Tirol derzeit inklusive der Mietzuschü­sse nämlich mit bis zu 1841 Euro Unterstütz­ung rechnen – je nach Wohnort und tatsächlic­h zu zahlender Miete. In Vorarlberg sind es bis zu 1702 Euro, in Salzburg bis zu 1647 Euro und in Wien 1452 Euro. Das Regierungs­modell sieht für diese Familien dagegen einen Maximalbet­rag von 1383 Euro vor.

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