Länder dürfen Wohngeld für Alleinerziehende auszahlen
Bundesregierung rudert nach massiver Kritik aus den Bundesländern zurück: keine starren Obergrenzen.
Die Regierung wird den Bundesländern nun doch keine starren Maximalbeträge für die Mindestsicherung vorgeben. Bei der Regierungsklausur hatte die Koalition ihr Reformmodell noch als Obergrenze für die Länder bezeichnet. Vor allem in den westlichen Ländern und in Wien hätte das teils massive Kürzungen bedeutet. Am Donnerstag ruderte die Regierung dann zurück: Zusätzliche Wohnbeihilfen sollen erlaubt bleiben. Vorausgegangen war der entsprechenden „Klarstellung“von Regierungssprecher Peter Launsky-Tieffenthal massive Kritik der Armutskonferenz an den Regierungsplänen. Demnach würden Alleinerzieherinnen in den westlichen Bundesländern und in Wien nämlich schon ab dem ersten Kind Kürzungen drohen, obwohl die Regierung eigentlich angekündigt hatte, die Zuschüsse für Alleinerzieherinnen zu erhöhen. Familien müssten demnach in allen neun Ländern mit Kürzungen rechnen. Nach Angaben der einzelnen Landesregierungen können Alleinerzieherinnen mit zwei Kindern etwa in Tirol derzeit inklusive der Mietzuschüsse nämlich mit bis zu 1841 Euro Unterstützung rechnen – je nach Wohnort und tatsächlich zu zahlender Miete. In Vorarlberg sind es bis zu 1702 Euro, in Salzburg bis zu 1647 Euro und in Wien 1452 Euro. Das Regierungsmodell sieht für diese Familien dagegen einen Maximalbetrag von 1383 Euro vor.