Wegen Untreue verurteilt: Geldstrafe für Uwe Scheuch
Ex-Politiker hat Land durch falsche Rechnungen um rund 21.000 Euro gebracht. Urteil ist nicht rechtskräftig.
„Habe ich eine Alternative?“Uwe Scheuch antwortete auf die Frage von Richterin Ute Lambauer, ob er das Urteil gegen ihn verstanden habe, mit einer Gegenfrage.
Zuvor war der ehemalige freiheitliche Politiker von Lambauer wegen Untreue verurteilt worden. Zu 4400 Euro Geldstrafe.
Für Lambauer war es erwiesen, dass Scheuch 2007 seinem damaligen „persönlichen Referenten den Auftrag erteilt hat, Geld für den Wahlkampf aufzutreiben“. Der Referent ging, gemeinsam mit einem Unternehmer – beide wurden dafür verurteilt – kriminell kreativ vor: Das Referat von Scheuch buchte Inserate in Magazinen. Das Land bezahlte, aber mehr als sie wert waren. Die Differenz wurde über falsche Rechnungen kassiert und für Scheuchs Zwecke verwendet. Schaden: rund 21.000 Euro. Scheuch bestritt jede Beteiligung: „Ich habe nie eine Weisung erteilt. Ich habe das nicht initiiert, war nicht beteiligt, habe nicht profitiert.“
Da weder Staatsanwalt Bernhard Weratschnig noch Scheuchs Verteidigerin Ulrike Pöchinger eine Erklärung abgaben, ist das Urteil nicht rechtskräftig. Für Scheuch ist es nach „Part of the game“(2012) und BZÖ-Wahlbroschüre (2018) die dritte Verurteilung. Die jüngste Geldstrafe ist daher eine Zusatzstrafe zu den bisherigen 490 Tagessätzen und sieben Monaten bedingter Haft. Uwe Scheuch: „Ich bin unschuldig“