Stadt Villach setzt ein Beispiel: Mitglieder von Feuerwehren und Wasserretter können mit Freistellung vom Magistrat rechnen.
Stadt Villach stellt ab 1. Juli Mitglieder Freiwilliger Feuerwehren und Wasserretter dem Magistratsdienst gleich. Bis zu fünf Tage bezahlter Sonderurlaub pro Jahr für Weiterbildung.
In die Diskussion um die Abgeltung von Freistellungen und von freiwilligen Leistungen kommt Bewegung. „In welcher Gemeinde ein Mitarbeiter bei der Feuerwehr arbeitet und vielleicht gerade Leben rettet, darf keine Rolle spielen. Die öffentliche Hand muss hier Vorbild sein“, sagt Villachs Bürgermeister Günther Albel (SPÖ).
Ab 1. Juli gilt für rund 1000 Magistratsmitarbeiter: Wer bei einer Freiwilligen Feuerwehr oder bei der Wasserrettung ist, hat Anspruch auf bis zu fünf Tage Sonderurlaub für Fortbildung pro Jahr. Waren bisher nur Helfer, die ihren Wohnsitz im Stadtgebiet oder im Bezirk Villach-Land haben, Nutznießer der Regelung, gilt das dann für jeden, frei von Bezirksgrenzen.
Für Landesfeuerwehrreferent Daniel Fellner (SPÖ) ist die Villach-Regelung ein Schritt in die richtige Richtung. „Wir brauchen eine Gesamtlösung beim Thema Freistellungen für alle Gemeindebediensteten. Diese muss den Regeln im Landesdienst gleichgestellt werden“, fordert Fellner.
In der Privatwirtschaft ist es jedem Arbeitgeber individuell überlassen, Mitarbeiter im Alarmfall für den Feuerwehroder Wasserrettungsdienst freizustellen. „Für den Verdienstentgang der Freiwilligen müssen die jeweiligen Gemeinden aufkommen“, sagt Kärntens Landesfeuerwehrkommandant Rudolf Robin.
„Wir brauchen nicht anlassbezogene Diskussionen darüber führen, wer, wem, was bezahlen soll. Was wir brauchen, ist eine österreichweit einheitliche, für alle Seiten transparente Lösung, ohne parteipolitsches Hickhack“, sagt Fellner.
Robin kämpft für eine Mehrwertsteuerbefreiung für Feuerwehren. Laut EU-Vorgaben zahlen Rettungsorganisationen keine Mehrwertsteuer. „Es ist nicht einzusehen, dass in Südtirol 240.000 Euro für ein Einsatzfahrzeug zu bezahlen sind und dasselbe bei uns 300.000 Euro kostet“, meint Robin.
Rund acht Millionen Euro geben Kärntens Gemeinden jährlich für Feuerwehrausrüstung aus. Der Landesfeuerwehrverband fördert mit 40 Prozent. Beim Mehrwertsteuerwegfall könnten 700.000 Euro dem Katastrophenfonds zugeführt werden. Und damit Geld für den Ausgleich von Verdienstentgängen.