Nur Spinner oder kriminell?
Sie haben sich Dokumente und Nummerntafeln produziert, Polizisten und andere Beamte mit Eintragung in Schuldenregister genervt, sogar „Haftbefehle“gegen Regierende erlassen. Sie trieben es so lange bunt, bis sich der Staat das Treiben von zwölf Staatsverweigerern nicht mehr länger gefallen ließ. Festnahme, Anklage im vergangenen April.
Heute stehen in Graz andere vor Gericht, die auch unter die Kategorie „seltsam“fallen: 17 Anhänger der Identitären Bewegung. Sie haben etwa Uni-Vorlesungen gestürmt und Heiligenfiguren mit Burkas verhängt, um die „kulturelle Identität“zu erhalten.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung wirft ihnen der Staatsanwalt vor, auch Verhetzung. Einige Experten glauben, das geht zu weit, und warnen vor einem „Gesinnungsstrafrecht“. Etwa Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk, der meint, die Identitären seien „Menschen mit anderer Einstellung, weltfremd, spinnerisch“. Das ist strafrechtlich irrelevant, aber es trifft zu.
Der Staat wird klären, inwieweit staatsverweigernde und identitäre Spinner kriminell sind oder nicht.