Ein Urteil und viele offene Fragen
Der NSU-Prozess ist zu Ende. Die Hauptangeklagte Beate Zschäpe wurde des zehnfachen Mordes für schuldig befunden und zu lebenslanger Haft verurteilt. Doch ein Schlussstrich ist das nicht.
Am 23. Februar 2012 hielt Bundeskanzlerin Angela Merkel eine Rede, in der sie erklärte: „Wir nehmen nicht hin, dass Menschen Hass, Verachtung und Gewalt ausgesetzt werden. Wir tun dies, weil wir entschieden gegen jene vorgehen, die andere wegen ihrer Herkunft, Hautfarbe und Religion verfolgen.“Sie hielt die Rede auf einer Gedenkveranstaltung für die Opfer der Neonazi-Terrorgruppe NSU. In dieser Rede erklärte sie auch den Hinterbliebenen der Opfer des „Nationalsozialistischen Untergrundes“: „Als Bundeskanzlerin verspreche ich Ihnen: Wir tun alles, um die Morde aufzuklären und die Helfershelfer und Hintermänner aufzudecken und alle Täter ihrer gerechten Strafe zuzuführen. Daran arbeiten alle zuständigen Behörden in Bund und Ländern mit Hochdruck.“
All diese Behörden haben bis auf den heutigen Tag keine Helfershelfer und Hintermänner entdeckt. Das gestrige Münchner Urteil ist das Urteil in einem Prozess, der sich auf die Suche nach den Hintermännern expressis verbis nicht einließ. Das Gericht übernahm die Lesart der Staatsanwaltschaft, der zufolge der NSU aus nicht mehr als drei Personen bestehen sollte. Die vier weiteren Angeklagten wurden als einzige Helfershelfer verurteilt.
Das Gericht ist den Ausführungen von Beate Zschäpe nicht gefolgt. Die hatte nach mehr als 200 Tagen Schweigen erklärt, sie sei nicht in die Planungen ihrer beiden Gefährten eingeweiht gewesen, habe immer erst nachträglich von den Taten erfahren. Zschäpe wurde wegen zehnfachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Die schriftliche Begründung des Urteils liegt noch nicht vor. Beate Zschäpes Anwälte haben bereits erklärt, dass sie Revision beantragen werden.
Man stelle sich vor, das Gericht hätte sich Beate Zschäpes Version angeschlossen. Sie wäre dann wegen Brandstiftung verurteilt worden und hätte, da sie schon fünf Jahre in U-Haft gesessen hatte, gestern sofort freigelassen werden müssen.
Der Prozess hat zu der von Bundeskanzlerin Merkel versprochenen Aufklärung fast nichts beigetragen. Er wurde allerdings von Anfang an so zugeschnitten, dass genau die Fragen, um die es bei jeder ernsthaften Auseinandersetzung mit der Erfolgsgeschichte des NSU gehen muss, gerade nicht verhandelt wurden. Weder wurde das Sympathisantenumfeld untersucht, noch die merkwürdigen Vorfälle in den Verfassungsschutzämtern, geschweige denn die V-Leute, die einmal „zufällig“dabei waren, einmal auffällig gut Bescheid wussten. Dass in den von Angela Merkel angesprochenen Behörden meterweise Akten zum NSU geschreddert wurden, war im Münchner Prozess auch kein Thema.
Das Münchner Gericht hat keines der von der Kanzlerin genannten drängenden Probleme aufgeklärt. Weder wissen wir, ob die zehn Ermordeten die einzigen Opfer waren. Noch wissen wir, warum der NSU 2007 aufhörte mit dem Morden. Wurden die mehr als 20 Waffen, die man bei ihnen fand, nie genutzt? Warum entschieden sie sich ausgerechnet für diese Opfer? Unter rund 10.000 von ihnen notierten möglichen Anschlagszielen? Das sind die Fragen zum NSU, die ungeklärt sind. Ebenso ungeklärt sind die nach dem Versagen der Nachrichtendienste. Solange sich nicht auch mit ihnen die Gerichte beschäftigen, solange bleibt die Furcht, sie hätten nichts aus der – teilweisen – Aufdeckung der NSU-Morde gelernt, als dass sie straffer geführt und besser koordiniert werden müssen.
Das genügt nicht. Es signalisiert den von Angela Merkel angesprochenen „Helfershelfern und Hintermännern“: weiter so! Hinzu kommt, dass sich die politischen Verhältnisse – nicht
in der Bundesrepublik – in den vergangenen fünf Jahren deutlich verändert haben. Die, die „andere wegen ihrer Herkunft, Hautfarbe und Religion verfolgen“, sitzen inzwischen im Bundestag. Sie tun das, weil Millionen Bundesbürger ihnen ihre Stimme gegeben haben, für die die Vernichtung von Millionen Menschen nur ein Vogelschiss ist in der Geschichte, die Einwanderung aber eine Katastrophe darstellt.
Der Schrecken über die Taten des Nationalsozialistischen Untergrundes dauerte nicht lange. Die Behörden machten weiter business as usual und schredderten Akten, bevor Untersuchungsausschüsse eine Chance hatten, womöglich selbst zu beurteilen, ob darin Aufklärung zu finden war über „Helfershelfer und Hintermänner“. Die Taten des NSU warfen ein grausiges Licht auf die Bundesrepublik. Das Verhalten der deutschen Behörden erhöhte nicht das Vertrauen in die demokratischen Institutionen.
Der Nationalsozialistische Untergrund und unser Umgang mit ihm markiert einen Wendenur punkt in der Geschichte. Die Jahre, die Beate Zschäpe in Untersuchungshaft verbrachte, sind Achsenjahre. Nationalsozialistische Reden werden heute in aller Öffentlichkeit von gut situierten Bürgern geführt. Nicht mehr bevorzugt von jugendlichen Haudraufs.
Und das – fast – überall in Europa. Im November 2011 gab es viel zu viele, die so naiv waren, die NSU-Morde als die Tat ausgeflippter Einzelner zu betrachten. Sie wurden nicht gesehen als Aktion einer Gruppe von Menschen, die in einem bestimmten Milieu sich in diese Richtung entwickelt hatte. Das war, als es Jahrzehnte zuvor um den Terrorismus der Roten Armee Fraktion ging, ganz anders. Da wurde der Fokus sofort auf das „Sympathisantenumfeld“eingestellt.
Man erinnere sich an die Verve, mit der die einschlägigen Behörden sich sogar Heinrich Böll vorknöpften. Nichts Vergleichbares geschah nach dem November 2011, als die NSUTaten bekannt wurden.
Man wird darum zögern, nur von Naivität zu sprechen. Die Augen zu schließen vor dem Rechtsradikalismus und seiner Gewaltbereitschaft, passt zu gut in die Geschichte der Bundesrepublik und ihrer Dienste.
Die Auseinandersetzung wird von Jahr zu Jahr wieder schwieriger. Der Kampf gegen die, „die andere wegen ihrer Herkunft, Hautfarbe und Religion verfolgen“, war schon immer mehr eine Redenschreiber-Disziplin als die Praxis der für unser aller Sicherheit Zuständigen. Misstrauen ist eine der wichtigsten Bürgertugenden. Aber natürlich auch die Bereitschaft, sich von guten Argumenten und – noch besser – von guten Taten überzeugen zu lassen.
Wir lebten lange in dem Irrtum, der Rechtsstaat sei einfach da. Das ist er so wenig wie die Demokratie. Sie sind beide auf unseren Einsatz angewiesen. Vor allem: Man darf sie nicht gegeneinander ausspielen. So sehr das auch immer wieder versucht wird. Wir verteidigen den Rechtsstaat, wenn wir die Demokratie verteidigen, und die Demokratie, wenn wir den Rechtsstaat verteidigen. Der Rechtsstaat wird geschützt, indem er genutzt wird. So berechtigt die Kritik am Zuschnitt des Münchner Prozesses ist, so wichtig ist es, noch andere Prozesse zu führen. Man wird nicht jedes Mal 600 Zeugen befragen müssen. Es würde schon viel helfen, wenn die Verfassungsschutzämter Befragungen ihrer V-Leute ermöglichen würden.
2014 veröffentlichten Stefan Aust und Dirk Laabs „Heimatschutz – Der Staat und die Mordserie des NSU“. Der letzte Satz des 864-Seiten-Wälzers lautete: „Dieses Buch soll ein Anfang sein und nicht das letzte Wort.“Auch das Münchner Urteil – vier schlimme Jahre später – darf nur ein Anfang sein.