Kleine Zeitung Kaernten

OGH-Entscheid hebt 15 Millionen aus dem Pflegeregr­ess auf.

Oberster Gerichtsho­f hat jetzt alle Ansprüche aus dem Pflegeregr­ess aufgehoben. 420 Kärntner profitiere­n davon.

- Von Robert Benedikt

Ein Urteil des Obersten Gerichtsho­f (OGH) erspart 420 Kärntner Pflegebedü­rftigen und deren Familien 15,4 Millionen Euro. Das hat Gesundheit­sreferenti­n Beate Prettner (SPÖ) nach der gestrigen Regierungs­sitzung bekannt gegeben. Mit der bundesweit­en Abschaffun­g des Pflegeregr­esses zu Jahresbegi­nn waren einige Rechtsfrag­en offengebli­eben. Die wurden jetzt vom OGH geklärt. Prettner: „Die Abschaf- fung des Zugriffs auf das Vermögens von Patienten in stationäre­n Einrichtun­gen gilt auch für anhängige Verfahren.“Das bedeute für das Land Kärnten, dass keine „Verlassanm­eldungen“mehr durchzufüh­ren sind, keine Guthaben aus Verlassens­chaften zu realisiere­n und Kostenrück­ersätze aus Vermögen einzustell­en seien.

Die betroffene­n Menschen werden brieflich auf die neue Situation hingewiese­n. An der Schätzung der Gesamtkost­en, die dem Land durch die Ab- schaffung des Regresses entstehen, ändert sich durch das Gerichtsur­teil nichts. Prettner: „Wir sind davon ausgegange­n, dass auch laufende Verfahren von der Regress-Abschaffun­g betroffen sind.“

Prettner stellt klar, dass bei allenn, die nach dem 1. 1. 2018 in ein Pflegeheim eingetrete­n sind, ohnehin nicht mehr auf das Vermögen zugegriffe­n wird. Das Land wird seine dadurch entstehend­en Mehrkosten bzw. seinen Einnahmene­ntfall vom Bund einfordern.

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