OGH-Entscheid hebt 15 Millionen aus dem Pflegeregress auf.
Oberster Gerichtshof hat jetzt alle Ansprüche aus dem Pflegeregress aufgehoben. 420 Kärntner profitieren davon.
Ein Urteil des Obersten Gerichtshof (OGH) erspart 420 Kärntner Pflegebedürftigen und deren Familien 15,4 Millionen Euro. Das hat Gesundheitsreferentin Beate Prettner (SPÖ) nach der gestrigen Regierungssitzung bekannt gegeben. Mit der bundesweiten Abschaffung des Pflegeregresses zu Jahresbeginn waren einige Rechtsfragen offengeblieben. Die wurden jetzt vom OGH geklärt. Prettner: „Die Abschaf- fung des Zugriffs auf das Vermögens von Patienten in stationären Einrichtungen gilt auch für anhängige Verfahren.“Das bedeute für das Land Kärnten, dass keine „Verlassanmeldungen“mehr durchzuführen sind, keine Guthaben aus Verlassenschaften zu realisieren und Kostenrückersätze aus Vermögen einzustellen seien.
Die betroffenen Menschen werden brieflich auf die neue Situation hingewiesen. An der Schätzung der Gesamtkosten, die dem Land durch die Ab- schaffung des Regresses entstehen, ändert sich durch das Gerichtsurteil nichts. Prettner: „Wir sind davon ausgegangen, dass auch laufende Verfahren von der Regress-Abschaffung betroffen sind.“
Prettner stellt klar, dass bei allenn, die nach dem 1. 1. 2018 in ein Pflegeheim eingetreten sind, ohnehin nicht mehr auf das Vermögen zugegriffen wird. Das Land wird seine dadurch entstehenden Mehrkosten bzw. seinen Einnahmenentfall vom Bund einfordern.