Neue Beweismittel sorgen für Wirbel
Am 44. Prozesstag musste Grasser erneut das „Schwiegermuttergeld“erklären.
Noch bevor Richterin Marion Hohenecker die Befragung von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser fortsetzen konnte, meldete sich dessen Verteidiger Norbert Wess zu Wort. Sichtlich verärgert erklärte er, dass die Staatsanwaltschaft neues Ermittlungsmaterial in das Verfahren eingebracht hatte.
Mehr als 1000 Seiten stark sind die Akten, bei denen es sich um die Computerauswertung des ebenfalls angeklagten Anwalts Gerald Toifl handelt. Es werde während des Prozesses weiterermittelt, polterte Wess. Er und Toifls Anwalt beantragten daraufhin, die Unterlagen nicht zuzulassen. Während sich der Senat für eineinhalb Stunden zurückzog, erklärte Grassers anderer Anwalt, Manfred Ainedter, dass die Unterlagen ohnehin nichts Belastendes beinhalteten. „Trotzdem, wir können uns das nicht bieten lassen.“Die Richterin vertagte die Ent- scheidung und setzte die Befragung von Grasser fort.
Den holte das berühmte Schwiegermuttergeld erneut ein. Das sind jene 500.000 Euro, die der heute Erstangeklagte 2005 bei der MeinlBank eingezahlt hatte – in bar. Einen Belegschein für die Einzahlung habe er nicht verlangt, es sei ohnehin alles bei der Bank gespeichert, sagte Grasser. Er wiederholte, dass es sich dabei um Geld gehandelt habe, dass er für seine Schwiegermutter veranlagen sollte. Ihm habe davon „kein Euro“gehört, das Geld sei – inklusive Gewinn – zurückgeflossen. „Warum sollte ich, wo ich aus einfachen Verhältnissen stamme, der vermögenden Familie meiner Frau Geld schenken?“Alles sei „gesetzeskonform“abgelaufen, mit dem Verkauf der Bundeswohnnungen (Buwog) habe das Geld zudem nichts zu tun. Heute wird Grassers Befragung fortgesetzt.