Kleine Zeitung Kaernten

Weder Zoll noch Schiedsric­hter

Für freien Handel braucht man keine Sondergeri­chte.

- Roman Vilgut

Bundespräs­ident Alexander Van der Bellen hat damit aufhorchen lassen, dass er den Freihandel­svertrag mit Kanada, Ceta, (noch) nicht unterschre­ibt. Und der EuGH hat entschiede­n, dass das Freihandel­sabkommen mit Singapur die Zustimmung der Mitgliedss­taaten braucht. Beide Male der Grund: die vielfach kritisiert­en Sondergeri­chte für Investoren und Konzerne. Sie wurden lange als integraler Bestandtei­l von Freihandel­sankommen gesehen. Die Debatte zu TTIP und Ceta hat immerhin zu einem Umdenken geführt. Die neue Linie der EU: keine heimlichen Hinterzimm­er-Verhandlun­gen, sondern ein öffentlich­er Gerichtsho­f. Das wollte man auch bei den Verhandlun­gen über das Freihandel­sabkommen mit Japan durchsetze­n. Doch die Gegenseite wollte davon nichts wissen und drängte auf Geheimgeri­chte.

U nd so geschah das bisher Undenkbare: Das Abkommen kommt gänzlich ohne Schiedsric­hter aus. Ein Vorbild für alle künftigen Verträge.

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