Weder Zoll noch Schiedsrichter
Für freien Handel braucht man keine Sondergerichte.
Bundespräsident Alexander Van der Bellen hat damit aufhorchen lassen, dass er den Freihandelsvertrag mit Kanada, Ceta, (noch) nicht unterschreibt. Und der EuGH hat entschieden, dass das Freihandelsabkommen mit Singapur die Zustimmung der Mitgliedsstaaten braucht. Beide Male der Grund: die vielfach kritisierten Sondergerichte für Investoren und Konzerne. Sie wurden lange als integraler Bestandteil von Freihandelsankommen gesehen. Die Debatte zu TTIP und Ceta hat immerhin zu einem Umdenken geführt. Die neue Linie der EU: keine heimlichen Hinterzimmer-Verhandlungen, sondern ein öffentlicher Gerichtshof. Das wollte man auch bei den Verhandlungen über das Freihandelsabkommen mit Japan durchsetzen. Doch die Gegenseite wollte davon nichts wissen und drängte auf Geheimgerichte.
U nd so geschah das bisher Undenkbare: Das Abkommen kommt gänzlich ohne Schiedsrichter aus. Ein Vorbild für alle künftigen Verträge.