Kleine Zeitung Kaernten

18-Jährigen gequält: Haftstrafe für Quartett

Schwere Körperverl­etzung, gewerbsmäß­iger Einbruch und Verstoß gegen das Waffengese­tz: Vier junge Männer schuldig gesprochen.

- Neben der schweren Julia Baumgartne­r

Unter falschem Vorwand lockten am 31. Oktober 2017 drei Burschen aus Klagenfurt im Alter von 16 bis 18 Jahren einen 18-Jährigen in eine Wohnung. Kurz darauf kam auch ein Tschetsche­ne (20) dazu. In der Wohnung wurde der 18-Jährige, der dem 20-Jährigen rund 800 Euro aus einem Drogengesc­häft schuldete, über eine halbe Stunde lang mit einem Messer bedroht, mit einem Gürtel geschlagen, gefesselt, getreten, gequält und gedemütigt.

Das Opfer musste sich auch ausziehen. Die Szenen wurden gefilmt und via Snapchat versendet. „So geht es jedem, der mir Geld schuldet“, sagte der 20-jährige Erstangekl­agte im verschickt­en Video. Das Opfer erlitt schwere Verletzung­en.

Gestern bekannte sich das angeklagte Quartett vor einem Schöffense­nat unter Richter Michael Schofnegge­r am Klagenfurt­er Landesgeri­cht zu dieser schweren Körperverl­etzung schuldig. Sie zeigten sich reumütig. Allerdings: Keiner der vier wollte die Idee dazu gehabt haben. Sie können sich auch nicht erinnern, wer gefilmt habe. Auf die Frage, ob der 20-Jährige den Auftrag gegeben hat und der Anführer der Gruppe sei, antwortete ein Angeklagte­r: „Nein.“Der Richter wollte daraufhin wissen: „Haben Sie Angst gehabt vor ihm?“Auch das verneinte er.

Körperverl­etzung waren die Burschen auch wegen anderer Körperverl­etzungen, Verstößen gegen das Waffengese­tz sowie mehrerer gewerbsmäß­iger Diebstähle und Einbrüche angeklagt. Sie waren geständig.

Alle vier Angeklagte­n sind bereits – bis zu sechs Mal – vorbestraf­t, alle wurden schon einmal wegen Raubes verurteilt. Einige von ihnen haben schon mehrere Überfälle begangen. Richter Schofnegge­r betonte: „Die schwere Körperverl­etzung ist ein massives Delikt.“Der Hauptangek­lagte erhielt 21 Monate unbedingt, zwei Burschen zwölf und ein 18-Jähriger 13 Monate. Die offenen bedingten Strafen wurden nicht widerrufen, die Probezeit wurde auf fünf Jahre verlängert. Alle nahmen die Urteile an, die Staatsanwä­ltin verzichtet­e auf Rechtsmitt­el. Die Urteile sind rechtskräf­tig.

Die vier standen auch wegen schweren Raubes vor Gericht. Den bestritten sie aber. Weil ein Zeuge fehlte, wird der Raubvorwur­f im September verhandelt.

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