18-Jährigen gequält: Haftstrafe für Quartett
Schwere Körperverletzung, gewerbsmäßiger Einbruch und Verstoß gegen das Waffengesetz: Vier junge Männer schuldig gesprochen.
Unter falschem Vorwand lockten am 31. Oktober 2017 drei Burschen aus Klagenfurt im Alter von 16 bis 18 Jahren einen 18-Jährigen in eine Wohnung. Kurz darauf kam auch ein Tschetschene (20) dazu. In der Wohnung wurde der 18-Jährige, der dem 20-Jährigen rund 800 Euro aus einem Drogengeschäft schuldete, über eine halbe Stunde lang mit einem Messer bedroht, mit einem Gürtel geschlagen, gefesselt, getreten, gequält und gedemütigt.
Das Opfer musste sich auch ausziehen. Die Szenen wurden gefilmt und via Snapchat versendet. „So geht es jedem, der mir Geld schuldet“, sagte der 20-jährige Erstangeklagte im verschickten Video. Das Opfer erlitt schwere Verletzungen.
Gestern bekannte sich das angeklagte Quartett vor einem Schöffensenat unter Richter Michael Schofnegger am Klagenfurter Landesgericht zu dieser schweren Körperverletzung schuldig. Sie zeigten sich reumütig. Allerdings: Keiner der vier wollte die Idee dazu gehabt haben. Sie können sich auch nicht erinnern, wer gefilmt habe. Auf die Frage, ob der 20-Jährige den Auftrag gegeben hat und der Anführer der Gruppe sei, antwortete ein Angeklagter: „Nein.“Der Richter wollte daraufhin wissen: „Haben Sie Angst gehabt vor ihm?“Auch das verneinte er.
Körperverletzung waren die Burschen auch wegen anderer Körperverletzungen, Verstößen gegen das Waffengesetz sowie mehrerer gewerbsmäßiger Diebstähle und Einbrüche angeklagt. Sie waren geständig.
Alle vier Angeklagten sind bereits – bis zu sechs Mal – vorbestraft, alle wurden schon einmal wegen Raubes verurteilt. Einige von ihnen haben schon mehrere Überfälle begangen. Richter Schofnegger betonte: „Die schwere Körperverletzung ist ein massives Delikt.“Der Hauptangeklagte erhielt 21 Monate unbedingt, zwei Burschen zwölf und ein 18-Jähriger 13 Monate. Die offenen bedingten Strafen wurden nicht widerrufen, die Probezeit wurde auf fünf Jahre verlängert. Alle nahmen die Urteile an, die Staatsanwältin verzichtete auf Rechtsmittel. Die Urteile sind rechtskräftig.
Die vier standen auch wegen schweren Raubes vor Gericht. Den bestritten sie aber. Weil ein Zeuge fehlte, wird der Raubvorwurf im September verhandelt.