Bawag muss Tausenden Kunden Spesen refundieren
Nun hat auch der Oberste Gerichtshof nach einer Klage des VKI entschieden: Die Bawag muss Tausenden Kunden zu viel verrechnete Spesen zurückzahlen. Betroffen waren Vertragsklauseln aus Geschäftsbedingungen der Bereiche Kontobox, Giroprodukte und E-Banking. Anlass waren u. a. Beschwerden zu nachträglich verrechneten Spesen bei Selbstbedienungsgeräten, mit denen es Kunden möglich war, Erlagscheine einzuscannen.