Schächten: Bund ist bemüht zu beruhigen
Nationalratspräsident schloss Registrierung von Kunden aus. Steiermark beklagt Vollzug des Tierschutzgesetzes.
Das Schächten ist in Österreich in Ausnahmen erlaubt. Doch ein Schreiben seitens der Landesregierung Niederösterreich 2017, eine Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts 2018 und zuletzt eine Information an die Israelitische Kultusgemeinde ließen die Wogen international hochgehen. Tenor: Juden müssten sich hierzulande bald registrieren, um koscheres Fleisch kaufen zu dürfen. Was im Sinne des Tierschutzes gedacht war („Der Bedarf ist vom Antragssteller nachvollziehbar darzulegen“), entwickelte sich zum Politikum (wir berichteten).
Tags darauf bemühten sich Oskar Deutsch, Präsident der Israelitischen Kultusgemeinde, und Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka, die Wogen zu glätten. Beide sind überzeugt, die bestehenden Gesetze in ihrer bisherigen Interpretation seien ausreichend. „Die Registrierung von Konsumenten koscheren Fleisches ist in kei- ner Weise mit dem Grundrecht der freien Religionsausübung vereinbar“, stellte Sobotka klar. Auch Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner betonte, es würde es in Niederösterreich „sicher nicht geben, dass sich einzelne Abnehmer zuerst registrieren lassen müssen“. Armin Haiderer (Katholische Aktion der Diözese St. Pölten) sagte, er verstehe, dass es „Diskrepanz zwischen freier Religionsausübung und Tierschutz gibt“. Beide gegeneinander auszuspielen sei aber eine „sehr heikle Sache“.
In den meisten anderen Bundesländern war zu erfahren, Schächten sei dort kein Thema, man müsste keine Betriebe registrieren, die koscheres oder Halal-Fleisch herstellen. So gibt es etwa in Kärnten keine zugelassene Schlachtanlage.
In der Steiermark gibt es zwei Schlachthöfe, die Schächtungen durchführen dürfen (in BuchSankt Magdalena und in Pölfing-Brunn). Dort wird streng nach dem Tierschutzgesetz ge- arbeitet, betonte man bei Tierschutzlandesrat Anton Lang. Die Leiterin der zuständigen Abteilung, Birgit Konecny, verschwieg Schwierigkeiten mit der vorgeschriebenen Bedarfserhebung allerdings nicht. Denn der Nachweis, wofür das koschere Fleisch gebraucht wird, sei nicht immer einfach. Meist würden von Händlern Schulen oder Heime genannt, in denen die Ware gebraucht werde. Anhand der Angaben, wie viel wo hingeht, prüfen die Bezirkhauptmannschaften dann die Plausibilität und erstellen entsprechende Bescheide, erklärte die Abteilungsleiterin.
Anka Lorencz von der Bundesinnung Lebensmittelgewerbe drängte auf mehr Sachlichkeit in der (politischen) Debatte. Denn das Schächten bei Juden und die Herstellung von Halal-Fleisch für Muslime seien „zwei ganz verschiedene Sachen“. Letzteres benötige ja gar keine Ausnahmeregelungen laut Tierschutzgesetz.