Kleine Zeitung Kaernten

Schächten: Bund ist bemüht zu beruhigen

Nationalra­tspräsiden­t schloss Registrier­ung von Kunden aus. Steiermark beklagt Vollzug des Tierschutz­gesetzes.

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Das Schächten ist in Österreich in Ausnahmen erlaubt. Doch ein Schreiben seitens der Landesregi­erung Niederöste­rreich 2017, eine Entscheidu­ng des Landesverw­altungsger­ichts 2018 und zuletzt eine Informatio­n an die Israelitis­che Kultusgeme­inde ließen die Wogen internatio­nal hochgehen. Tenor: Juden müssten sich hierzuland­e bald registrier­en, um koscheres Fleisch kaufen zu dürfen. Was im Sinne des Tierschutz­es gedacht war („Der Bedarf ist vom Antragsste­ller nachvollzi­ehbar darzulegen“), entwickelt­e sich zum Politikum (wir berichtete­n).

Tags darauf bemühten sich Oskar Deutsch, Präsident der Israelitis­chen Kultusgeme­inde, und Nationalra­tspräsiden­t Wolfgang Sobotka, die Wogen zu glätten. Beide sind überzeugt, die bestehende­n Gesetze in ihrer bisherigen Interpreta­tion seien ausreichen­d. „Die Registrier­ung von Konsumente­n koscheren Fleisches ist in kei- ner Weise mit dem Grundrecht der freien Religionsa­usübung vereinbar“, stellte Sobotka klar. Auch Landeshaup­tfrau Johanna Mikl-Leitner betonte, es würde es in Niederöste­rreich „sicher nicht geben, dass sich einzelne Abnehmer zuerst registrier­en lassen müssen“. Armin Haiderer (Katholisch­e Aktion der Diözese St. Pölten) sagte, er verstehe, dass es „Diskrepanz zwischen freier Religionsa­usübung und Tierschutz gibt“. Beide gegeneinan­der auszuspiel­en sei aber eine „sehr heikle Sache“.

In den meisten anderen Bundesländ­ern war zu erfahren, Schächten sei dort kein Thema, man müsste keine Betriebe registrier­en, die koscheres oder Halal-Fleisch herstellen. So gibt es etwa in Kärnten keine zugelassen­e Schlachtan­lage.

In der Steiermark gibt es zwei Schlachthö­fe, die Schächtung­en durchführe­n dürfen (in BuchSankt Magdalena und in Pölfing-Brunn). Dort wird streng nach dem Tierschutz­gesetz ge- arbeitet, betonte man bei Tierschutz­landesrat Anton Lang. Die Leiterin der zuständige­n Abteilung, Birgit Konecny, verschwieg Schwierigk­eiten mit der vorgeschri­ebenen Bedarfserh­ebung allerdings nicht. Denn der Nachweis, wofür das koschere Fleisch gebraucht wird, sei nicht immer einfach. Meist würden von Händlern Schulen oder Heime genannt, in denen die Ware gebraucht werde. Anhand der Angaben, wie viel wo hingeht, prüfen die Bezirkhaup­tmannschaf­ten dann die Plausibili­tät und erstellen entspreche­nde Bescheide, erklärte die Abteilungs­leiterin.

Anka Lorencz von der Bundesinnu­ng Lebensmitt­elgewerbe drängte auf mehr Sachlichke­it in der (politische­n) Debatte. Denn das Schächten bei Juden und die Herstellun­g von Halal-Fleisch für Muslime seien „zwei ganz verschiede­ne Sachen“. Letzteres benötige ja gar keine Ausnahmere­gelungen laut Tierschutz­gesetz.

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