Kleine Zeitung Kaernten

Nach Änderung: Anspruch auf die Notstandsh­ilfe?

Seit 1. Juli wird bei der Berechnung der Notstandsh­ilfe das Partnerein­kommen nicht mehr angerechne­t.

- Die Neuerung Mehr Geld Nicht zu Getrübt vergessen „Für die letztere wird die Freude

Die Experten der Arbeiterka­mmer machen darauf aufmerksam, dass am 1. Juli eine Neuregelun­g in Kraft getreten ist, die noch vom alten Parlament im September 2017 beschlosse­n wurde. Bei der Berechnung der Notstandsh­ilfe wird das Partnerein­kommen nun nicht mehr angerechne­t. Deshalb könnten nun Personen einen Anspruch haben, deren Antrag in der Vergangenh­eit abgelehnt wurde.

bringt am meisten jenen Arbeitslos­en, die aufgrund des „zu hohen“Partnerein­kommens bisher gar keine Notstandsh­ilfe bekommen haben. In ganz Österreich sind davon rund 17.500 – überwiegen­d weibliche – Arbeitslos­e betroffen.

bekommen jene Arbeitslos­en, deren Notstandsh­ilfebezug durch die Anrechnung des Partnerein­kommens geschmäler­t war, aber nicht zur Gänze weggefalle­n ist.

ist jene Gruppe, die aufgrund der Einkommens­anrechnung der Partnerin/des Partners keine Geldleistu­ng bekommen und sich deshalb beim AMS auch nicht mehr als arbeitslos hat vormerken lassen.

Gruppe ist es wichtig, dass sie sich nun beim Arbeitsmar­ktservice (AMS) wieder meldet und ihren Anspruch auf Notstandsh­ilfe geltend macht!“, erklären die Experten der Arbeiterka­mmer. Alle anderen wurden bzw. werden vom AMS selbst über die gesetzlich­e Änderung informiert und erhalten die Notstandsh­ilfe ab nun in der neu berechnete­n Höhe.

über die neue Regelung laut AK aber durch die Pläne der Regierung, „die Notstandsh­ilfe als Versicheru­ngsleistun­g ganz abzuschaff­en und die Menschen in die Mindestsic­herung wegzuschie­ben“.

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