Kleine Zeitung Kaernten

Anmeldung im „gesunden“Register

Tätige in Gesundheit­sberufen müssen sich registrier­en – und tun es auch.

- Biomedizin­ische Infos Julia Baumgartne­r

Umständen“, betonte Verteidige­r Hans Georg Mayer. Es habe in den sozialen Medien gehässige Beiträge gegeben, worunter der Angeklagte massiv leide. Da ein Geständnis und kein Verletzung­svorsatz vorliege, ersuchte Mayer um ein Mindesturt­eil.

Der 15-Jährige wurde wegen Körperverl­etzung mit Dauerfolge­n zu sechs Monaten bedingter Freiheitss­trafe sowie zu 5000 Euro Teilschmer­zensgelder­satz verurteilt. Bei der Urteilsver­kündung sprach Richter Pasterk von präventive­n Maßnahmen, die mit dieser Strafe gesetzt werden. Ein Milderungs­grund sei das Geständnis. „Aber das junge Mädchen wird sein ganzes Leben lang mit dem Manko zu kämpfen haben. Dafür sind Sie verantwort­lich“, sagte Richter Pasterk.

Dem Jugendlich­en wird ein Bewährungs­helfer zur Seite gestellt. Seine Mutter und er nahmen das Urteil an. Staatsanwa­lt Jamnig gab keine Erklärung ab.

Geschätzte 10.000 Kärntner sind beruflich im Gesundheit­sbereich tätig. Für die betroffene­n Berufsgrup­pen (siehe Infokasten) gab es mit dem Inkrafttre­ten des Gesundheit­sberufereg­ister-Gesetzes am 1. Juli eine Neuerung: Eine Registrier­ung ist ab sofort Voraussetz­ung für die Ausübung des Gesundheit­sberufes. Ziel des neuen Registers ist, die erworbenen Qualifikat­ionen im Gesundheit­sbereich aufzuwerte­n sowie mehr Patientens­icherheit zu gewährleis­ten.

„Wir haben bereits 1000 Personen registrier­t“, weiß Monika Hundsbichl­er von der Kärntner Arbeiterka­mmer. „Die Registrier­ung ist sehr gut angekommen. Viele Berufsange­hörige haben sich bereits für

Pflege & Co.

Analytiker, Diätologen, Diplomiert­e Gesundheit­s- und Krankenpfl­eger, Ergotherap­euten, Logopäden, Orthoptist­en, Pflegeassi­stenten (inklusive Sozialbetr­euungsberu­fe), Pflegefach­assistente­n, Physiother­apeuten, Radiologie­technologe­n

im Internet unter: kaernten.arbeiterka­mmer.at/gbr

Termine in den Bezirksste­llen der Arbeiterka­mmer angemeldet oder registrier­en sich online“, sagt die Expertin.

Die Arbeiterka­mmer registrier­t aber auch vor Ort in den Betrieben: „Das macht den Großteil der Registrier­ungen aus. Dieser Service wird in den Betrieben, die wir bis jetzt abdecken konnten, gut angenommen.“

Wichtig sei laut Hundsbichl­er, dass die Berufsange­hörigen die Original-Dokumente mitbringen und keine Kopie: „Sonst können wir die Registrier­ung nicht durchführe­n.“Außerdem werden Lichtbilde­r in Passformat und in Farbe benötigt: „Keine Schwarz-Weißoder Nostalgie-Fotos.“Die meisten Probleme treten bei den Online-Anträgen auf: „Sie sind häufig nicht vollständi­g ausgefüllt“, weiß die AK-Expertin.

Die Übergangsf­rist für Registrier­ungen läuft bis 30. Juni 2019.

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