Anmeldung im „gesunden“Register
Tätige in Gesundheitsberufen müssen sich registrieren – und tun es auch.
Umständen“, betonte Verteidiger Hans Georg Mayer. Es habe in den sozialen Medien gehässige Beiträge gegeben, worunter der Angeklagte massiv leide. Da ein Geständnis und kein Verletzungsvorsatz vorliege, ersuchte Mayer um ein Mindesturteil.
Der 15-Jährige wurde wegen Körperverletzung mit Dauerfolgen zu sechs Monaten bedingter Freiheitsstrafe sowie zu 5000 Euro Teilschmerzensgeldersatz verurteilt. Bei der Urteilsverkündung sprach Richter Pasterk von präventiven Maßnahmen, die mit dieser Strafe gesetzt werden. Ein Milderungsgrund sei das Geständnis. „Aber das junge Mädchen wird sein ganzes Leben lang mit dem Manko zu kämpfen haben. Dafür sind Sie verantwortlich“, sagte Richter Pasterk.
Dem Jugendlichen wird ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt. Seine Mutter und er nahmen das Urteil an. Staatsanwalt Jamnig gab keine Erklärung ab.
Geschätzte 10.000 Kärntner sind beruflich im Gesundheitsbereich tätig. Für die betroffenen Berufsgruppen (siehe Infokasten) gab es mit dem Inkrafttreten des Gesundheitsberuferegister-Gesetzes am 1. Juli eine Neuerung: Eine Registrierung ist ab sofort Voraussetzung für die Ausübung des Gesundheitsberufes. Ziel des neuen Registers ist, die erworbenen Qualifikationen im Gesundheitsbereich aufzuwerten sowie mehr Patientensicherheit zu gewährleisten.
„Wir haben bereits 1000 Personen registriert“, weiß Monika Hundsbichler von der Kärntner Arbeiterkammer. „Die Registrierung ist sehr gut angekommen. Viele Berufsangehörige haben sich bereits für
Pflege & Co.
Analytiker, Diätologen, Diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger, Ergotherapeuten, Logopäden, Orthoptisten, Pflegeassistenten (inklusive Sozialbetreuungsberufe), Pflegefachassistenten, Physiotherapeuten, Radiologietechnologen
im Internet unter: kaernten.arbeiterkammer.at/gbr
Termine in den Bezirksstellen der Arbeiterkammer angemeldet oder registrieren sich online“, sagt die Expertin.
Die Arbeiterkammer registriert aber auch vor Ort in den Betrieben: „Das macht den Großteil der Registrierungen aus. Dieser Service wird in den Betrieben, die wir bis jetzt abdecken konnten, gut angenommen.“
Wichtig sei laut Hundsbichler, dass die Berufsangehörigen die Original-Dokumente mitbringen und keine Kopie: „Sonst können wir die Registrierung nicht durchführen.“Außerdem werden Lichtbilder in Passformat und in Farbe benötigt: „Keine Schwarz-Weißoder Nostalgie-Fotos.“Die meisten Probleme treten bei den Online-Anträgen auf: „Sie sind häufig nicht vollständig ausgefüllt“, weiß die AK-Expertin.
Die Übergangsfrist für Registrierungen läuft bis 30. Juni 2019.