Tauziehen um Bleiberecht für Lehrlinge
Landeshauptmann Kaiser regt „Generalerlass“an.
Nach dem Kleine-Exklusivbericht über drei Asylwerber aus dem Irak und Afghanistan, die ihre Lehre bei einem Villacher Wirt machen, denen aber die Abschiebung droht, gehen die Wogen hoch. Landeshauptmann Peter Kaiser (SP) hält den Fall für eine „unglückliche“Angelegenheit und spricht sich für einen „Generalerlass“zum Bleiberecht für Asylwerber aus – und zwar für all jene, die eine Lehre machen. Eine solches Recht solle zumindest bis zum Lehrabschluss „angedacht werden“, so Kaiser, denn sonst „verlieren junge, integrierte Menschen ihre Chance auf eine Ausbildung. Und die Unternehmer engagierte Lehrlinge bzw. Österreich potenzielle Facharbeiter.“
Der Kärntner Wirtschaftskammerpräsident Jürgen Mandl sagt zu der Causa: „Geltendes Recht soll nicht aufgrund von Einzelfällen infrage gestellt werden.“Unternehmen, die Lehrlinge vor Abschluss des Asylverfahrens aufgenommen hätten, seien über das Risiko einer Abschiebung informiert.
Gegen ein Bleiberecht sprechen sich LtAbg. Gerhard Köfer vom Team Kärnten und FP-Klubobmann Gernot Darmann aus. „Eine Lehre kann nicht über dem Asylrecht stehen“, so Köfer. „Keine Hintertür für Asylwerber, nur weil sie Lehre machen“, so Darmann.
In Kärnten absolvieren derzeit 39 Asylwerber eine Lehre. Österreichweit sind es 1000.