Gerichtsbesucher trug Nazi-Tattoo
Deutscher besuchte Prozess in Klagenfurt. Wegen seines Tattoos wurde er dort gleich verhaftet und kam in U-Haft. Gestern folgte das Urteil.
Ein 36-jähriger Deutscher reiste im Juli nach Kärnten. Aber nicht, um Urlaub zu machen. Sondern um einen Wiederbetätigungs-Prozess am Landesgericht Klagenfurt zu besuchen. Angeklagt war damals ein Freund des 36-Jährigen, der bei einem Fußballspiel „Adolf Hitler“gebrüllt hat. Beim Prozess saß der 36-Jährige in den Zuseherreihen. In seiner Nähe war Staatsanwalt Markus Kitz. Der sah das Tattoo des Gerichtsbesuchers: ein NS-Symbol auf dem linken Mittelfinger. Genau gesagt: eine Odalrune. Das verstößt gegen das Verbotsgesetz. Daher kam die Polizei und verhaftete den Mann. Aus dem kurzen Gerichtsbesuch wurden so zwei Monate UHaft für den Deutschen.
Gestern saß er vor Gericht und trug ein Pflaster über dem Tattoo. „Die Odalrune wurde von der Hitlerjugend, der SS und dem NS-Rasse- und Siedlungsamt verwendet“, sagt Anklägerin Tina Frimmel-Hesse. „Ich wusste nicht, dass dieses Zeichen ein NS-Symbol ist“, meint der Angeklagte. Sein Verteidiger Philipp Tschernitz betont: „In Deutschland ist dieses Symbol das Rangabzeichen des Hauptfeldwebels der Bundeswehr und es kommt im Wappen einer deutschen Stadt vor.“
Der 36-Jährige ist nicht nur am Finger tätowiert, sondern fast überall. Sogar im Gesicht. Auf seinen Oberkörper hat er Hakenkreuze tätowiert sowie die Wörter „Nazi“und „Ein Volk, ein Reich, ein Führer“. Aber das sehe die Öffentlichkeit nicht, weil er nie ohne T-Shirt aus dem Haus gehe, erklärt der Mann. Das Urteil: 15 Monate bedingte Haft (nicht rechtskräftig).