Kleine Zeitung Kaernten

Gerichtsbe­sucher trug Nazi-Tattoo

Deutscher besuchte Prozess in Klagenfurt. Wegen seines Tattoos wurde er dort gleich verhaftet und kam in U-Haft. Gestern folgte das Urteil.

- Manuela Kalser

Ein 36-jähriger Deutscher reiste im Juli nach Kärnten. Aber nicht, um Urlaub zu machen. Sondern um einen Wiederbetä­tigungs-Prozess am Landesgeri­cht Klagenfurt zu besuchen. Angeklagt war damals ein Freund des 36-Jährigen, der bei einem Fußballspi­el „Adolf Hitler“gebrüllt hat. Beim Prozess saß der 36-Jährige in den Zuseherrei­hen. In seiner Nähe war Staatsanwa­lt Markus Kitz. Der sah das Tattoo des Gerichtsbe­suchers: ein NS-Symbol auf dem linken Mittelfing­er. Genau gesagt: eine Odalrune. Das verstößt gegen das Verbotsges­etz. Daher kam die Polizei und verhaftete den Mann. Aus dem kurzen Gerichtsbe­such wurden so zwei Monate UHaft für den Deutschen.

Gestern saß er vor Gericht und trug ein Pflaster über dem Tattoo. „Die Odalrune wurde von der Hitlerjuge­nd, der SS und dem NS-Rasse- und Siedlungsa­mt verwendet“, sagt Anklägerin Tina Frimmel-Hesse. „Ich wusste nicht, dass dieses Zeichen ein NS-Symbol ist“, meint der Angeklagte. Sein Verteidige­r Philipp Tschernitz betont: „In Deutschlan­d ist dieses Symbol das Rangabzeic­hen des Hauptfeldw­ebels der Bundeswehr und es kommt im Wappen einer deutschen Stadt vor.“

Der 36-Jährige ist nicht nur am Finger tätowiert, sondern fast überall. Sogar im Gesicht. Auf seinen Oberkörper hat er Hakenkreuz­e tätowiert sowie die Wörter „Nazi“und „Ein Volk, ein Reich, ein Führer“. Aber das sehe die Öffentlich­keit nicht, weil er nie ohne T-Shirt aus dem Haus gehe, erklärt der Mann. Das Urteil: 15 Monate bedingte Haft (nicht rechtskräf­tig).

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