Kleine Zeitung Kaernten

Ein Urteil gegen den Wucher via Airbnb Höchsturte­il bestätigt Kündigung eines Mieters, der seine Wohnung auf einer Onlineplat­tform zu Wucherprei­sen weiterverm­ietet hat. Hotellerie fordert strenges Vorgehen.

- Hannes Gaisch-Faustmann

Wer seine Mietwohnun­g über eine Plattform untervermi­etet, riskiert den eigenen Mietvertra­g“, fasst die Österreich­ische Hoteliersv­ereinigung (ÖHV) den Spruch des Obersten Gerichtsho­fes zusammen. Wieder fällt das Wort richtungsw­eisend: Der OGH bestätigte die Kündigung eines Mieters, der durch kurzzeitig­es Weitergebe­n seiner Wohnung über eine Onlineplat­tform hohe Gewinne eingestric­hen hat. Dabei müsse man sich auch bei tageweiser Untervermi­etung an die Regeln der Mietzinsbi­ldung halten, befanden die Höchstrich­ter und sprachen im konkreten Fall sogar von Wucher. Die Hauptmiete­r erlösten durch die Untervermi­etung pro Tag um 190 bis 250 Prozent mehr, als sie selbst für die Wohnung pro Tag aufwenden mussten. Der OGH zog die Grenze bei 100 Prozent ein.

„Der Bereicheru­ng im großen Stil wird richtigerw­eise ein Riegel vorgeschob­en“, begrüßt Michaela Reitterer, Präsidenti­n des ÖHV, das Urteil, „das auf einen großen Teil der Angebote zutreffen dürfte“. Die Hoteliers treten als schärfste Kritiker der Vermietung­splattform­en wie Airbnb auf, da diese Unternehme­n hier weder Mitarbeite­r beschäftig­en noch Steuern zahlen, dem klassische­n Hotelgewer­be aber das Geschäft abgraben. 2017 haben sich 770.000 Österreich-Besucher eine Unterkunft durch Airbnb organisier­t. Die „Para-Hotellerie“trägt die Mitschuld daran, dass Wohnungen fehlen und Mieten steigen, klagt der ÖHV. Die Länder gehen unterschie­dlich vor. Wien will mit einer neuen Bauordnung der Kurzzeitve­rmietung ein Ende setzen. In der Steiermark müssen Plattforme­n seit Jahresbegi­nn Daten von Unterkünft­en und Buchungen abliefern – ob dies wirklich passiert, wird evaluiert. Der ÖHV fordert österreich­weit ein Ende der rechtliche­n Graubereic­he und ein scharfes Vorgehen.

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ÖHV Begrüßt das Höchsturte­il zu Vermietung­en via Plattforme­n im Internet: Michaela Reitterer

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