Ein Urteil gegen den Wucher via Airbnb Höchsturteil bestätigt Kündigung eines Mieters, der seine Wohnung auf einer Onlineplattform zu Wucherpreisen weitervermietet hat. Hotellerie fordert strenges Vorgehen.
Wer seine Mietwohnung über eine Plattform untervermietet, riskiert den eigenen Mietvertrag“, fasst die Österreichische Hoteliersvereinigung (ÖHV) den Spruch des Obersten Gerichtshofes zusammen. Wieder fällt das Wort richtungsweisend: Der OGH bestätigte die Kündigung eines Mieters, der durch kurzzeitiges Weitergeben seiner Wohnung über eine Onlineplattform hohe Gewinne eingestrichen hat. Dabei müsse man sich auch bei tageweiser Untervermietung an die Regeln der Mietzinsbildung halten, befanden die Höchstrichter und sprachen im konkreten Fall sogar von Wucher. Die Hauptmieter erlösten durch die Untervermietung pro Tag um 190 bis 250 Prozent mehr, als sie selbst für die Wohnung pro Tag aufwenden mussten. Der OGH zog die Grenze bei 100 Prozent ein.
„Der Bereicherung im großen Stil wird richtigerweise ein Riegel vorgeschoben“, begrüßt Michaela Reitterer, Präsidentin des ÖHV, das Urteil, „das auf einen großen Teil der Angebote zutreffen dürfte“. Die Hoteliers treten als schärfste Kritiker der Vermietungsplattformen wie Airbnb auf, da diese Unternehmen hier weder Mitarbeiter beschäftigen noch Steuern zahlen, dem klassischen Hotelgewerbe aber das Geschäft abgraben. 2017 haben sich 770.000 Österreich-Besucher eine Unterkunft durch Airbnb organisiert. Die „Para-Hotellerie“trägt die Mitschuld daran, dass Wohnungen fehlen und Mieten steigen, klagt der ÖHV. Die Länder gehen unterschiedlich vor. Wien will mit einer neuen Bauordnung der Kurzzeitvermietung ein Ende setzen. In der Steiermark müssen Plattformen seit Jahresbeginn Daten von Unterkünften und Buchungen abliefern – ob dies wirklich passiert, wird evaluiert. Der ÖHV fordert österreichweit ein Ende der rechtlichen Graubereiche und ein scharfes Vorgehen.