Kleine Zeitung Kaernten

Auf Autos geschossen: Bedingte Haftstrafe­n

Kärntner (16) und Steirer (19) schossen von einer Brücke auf fahrende Autos.

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Zwei Burschen, ein Kärntner (16) und ein Steirer (19), erlaubten sich am Ostersonnt­ag einen „Spaß“. Sie führten „Schießübun­gen“durch und feuerten von einer Brücke in Grafenstei­n mit einem Luftdruckg­ewehr auf Autos, die darunter auf der Südautobah­n (A 2) fuhren.

Dabei trafen sie drei Autos, bei einem splitterte die Scheibe auf der Beifahrers­eite: Der Fahrer wurde an der Brust verletzt, seine Freundin erlitt ein Knalltraum­a. „Dabei ist es nur der Geistesgeg­enwart des Fahrers zu verdanken, dass es zu keinem Unfall oder einer Massenkara­mbolage gekommen ist“, sagte Staatsanwä­ltin Johanna Schunn, für die das Delikt der vorsätzlic­hen Gemeingefä­hrdung gegeben war. Auf diese stehen bis zu zehn Jahre Haft, bei einer Jugendstra­ftat bis zu fünf Jahre.

Richter Michael Schofnegge­r wollten die Angeklagte­n erzählen, nur auf Dosen geschossen zu haben, die parallel zur Fahrbahn und außerhalb der Lärmschutz­wand standen. Nach der Pause gab der 19-Jährige zu, doch auf Dosen geschossen zu haben, die Richtung A 2 gingen. Die Verteidige­r räumten ein, dass eine Gemeingefä­hrdung – also das Herbeiführ­en einer Gefahr für Leib oder Leben von mehr als zehn Personen – nicht gegeben war. Dafür sei nicht genügend Verkehr gewesen. Dieser Argumentat­ion folgte auch der Schöffense­nat, der aber davon überzeugt war, dass die beiden gezielte Schüsse auf die Autos abgegeben hätten: „Drei zufällige Treffer sind nicht nachvollzi­ehbar.“Die Angeklagte­n hätten auch in Kauf genommen, dass die Insassen verletzt werden.

Das Duo wurde der Körperverl­etzung und der schweren Sachbeschä­digung schuldig gesprochen, der 16-Jährige fasste vier Monate bedingte Haft und 800 Euro Geldstrafe aus, der 19-Jährige sechs Monate bedingt und 4000 Euro Geldstrafe. Das Urteil ist nicht rechtskräf­tig.

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