Auf Autos geschossen: Bedingte Haftstrafen
Kärntner (16) und Steirer (19) schossen von einer Brücke auf fahrende Autos.
Zwei Burschen, ein Kärntner (16) und ein Steirer (19), erlaubten sich am Ostersonntag einen „Spaß“. Sie führten „Schießübungen“durch und feuerten von einer Brücke in Grafenstein mit einem Luftdruckgewehr auf Autos, die darunter auf der Südautobahn (A 2) fuhren.
Dabei trafen sie drei Autos, bei einem splitterte die Scheibe auf der Beifahrerseite: Der Fahrer wurde an der Brust verletzt, seine Freundin erlitt ein Knalltrauma. „Dabei ist es nur der Geistesgegenwart des Fahrers zu verdanken, dass es zu keinem Unfall oder einer Massenkarambolage gekommen ist“, sagte Staatsanwältin Johanna Schunn, für die das Delikt der vorsätzlichen Gemeingefährdung gegeben war. Auf diese stehen bis zu zehn Jahre Haft, bei einer Jugendstraftat bis zu fünf Jahre.
Richter Michael Schofnegger wollten die Angeklagten erzählen, nur auf Dosen geschossen zu haben, die parallel zur Fahrbahn und außerhalb der Lärmschutzwand standen. Nach der Pause gab der 19-Jährige zu, doch auf Dosen geschossen zu haben, die Richtung A 2 gingen. Die Verteidiger räumten ein, dass eine Gemeingefährdung – also das Herbeiführen einer Gefahr für Leib oder Leben von mehr als zehn Personen – nicht gegeben war. Dafür sei nicht genügend Verkehr gewesen. Dieser Argumentation folgte auch der Schöffensenat, der aber davon überzeugt war, dass die beiden gezielte Schüsse auf die Autos abgegeben hätten: „Drei zufällige Treffer sind nicht nachvollziehbar.“Die Angeklagten hätten auch in Kauf genommen, dass die Insassen verletzt werden.
Das Duo wurde der Körperverletzung und der schweren Sachbeschädigung schuldig gesprochen, der 16-Jährige fasste vier Monate bedingte Haft und 800 Euro Geldstrafe aus, der 19-Jährige sechs Monate bedingt und 4000 Euro Geldstrafe. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.