Drei Monate Haft für Grazer Becherwerfer
Steirer hat bei Sturm-Match einen Schiedsrichter-Assistenten verletzt. Beim Prozess in Kärnten war er gestern geständig.
Was sollen wir mit Ihnen tun, dass Sie Ihren Lebenswandel ändern?“Das wollte Richterin Andrea Wetschnig gestern am Bezirksgericht Hermagor von einem angeklagten, vierfach vorbestraften Steirer wissen. Eine Stunde später gab sie dem 34Jährigen die Antwort: Sie verurteilte ihn zu drei Monaten unbedingter Haft. „Bis zu einem Jahr Haft war möglich, das Strafmaß ist damit im unteren Bereich“, sagte die Richterin.
Der gelernte Elektriker musste sich wegen Körperverletzung verantworten. Er hat im August im Match Sturm Graz gegen AEK Larnaka einen gefüllten Hartplastikbecher in Richtung Spielfeld geworfen. Der Becher traf den Schiedsrichter-Assistenten am Kopf und verletzte ihn. „Ich habe den Becher geworfen, wollte aber nicht den Linienrichter treffen oder verletzen“, sagte der Steirer. Eigentlich wollte er den Becher „auf die freie Fläche vor der Tribüne werfen“. Dass der Becher dann „40, 45 Meter weit geflogen ist, war halt volles Pech“.
Das Video der Tat stützte die Version des 34-Jährigen nicht. „Sie stehen auf, holen Schwung und werfen den Becher mit voller Wucht in Richtung des Linienrichters“, sagte Staatsanwalt Christian Pirker. Der Angeklagte und sein Verteidiger Gregor Kohlbacher blieben dabei: kein Vorsatz, keine Verletzungsabsicht. „Ich hatte vier Bier und zwei Spritzer“, so der Steirer. „Wenn man trinkt, tut man Dinge, die man nicht tun sollte.“
hat der 34Jährige Probleme: Im März hat er mit seiner Freundin auf dem Nassfeld vier Paar Ski gestohlen. Beide Taten wurden daher in Hermagor verhandelt. Zu den Diebstählen waren die Angeklagten ebenfalls geständig. Die unbescholtene Grazerin kam
mit einer Diversion – 80 Stunden Sozialarbeit und Schadenswiedergutmachung – davon.
Für den Becherwerfer könnte es hingegen weitere Sanktionen geben: Er hat noch 34 Monate an bedingten Strafen offen. Nur einen Monat vor den Skidiebstählen wurde er am Landesgericht Graz zu 15 Monaten teilbedingter Haft verurteilt. Wie viel er davon nach der gestrigen Verurteilung absitzen muss, wird das LG Graz entscheiden.
Das Urteil in Hermagor hat der 34-Jährige angenommen. Da die Staatsanwaltschaft keine Erklärung abgegeben hat, ist es noch nicht rechtskräftig. Dem Schiedsrichter-Assistenten, er war Privatbeteiligter, hat der Steirer die geforderten 800 Euro überwiesen.