Kleine Zeitung Kaernten

Drei Monate Haft für Grazer Becherwerf­er

Steirer hat bei Sturm-Match einen Schiedsric­hter-Assistente­n verletzt. Beim Prozess in Kärnten war er gestern geständig.

- Von Jochen Habich Aber auch nüchtern

Was sollen wir mit Ihnen tun, dass Sie Ihren Lebenswand­el ändern?“Das wollte Richterin Andrea Wetschnig gestern am Bezirksger­icht Hermagor von einem angeklagte­n, vierfach vorbestraf­ten Steirer wissen. Eine Stunde später gab sie dem 34Jährigen die Antwort: Sie verurteilt­e ihn zu drei Monaten unbedingte­r Haft. „Bis zu einem Jahr Haft war möglich, das Strafmaß ist damit im unteren Bereich“, sagte die Richterin.

Der gelernte Elektriker musste sich wegen Körperverl­etzung verantwort­en. Er hat im August im Match Sturm Graz gegen AEK Larnaka einen gefüllten Hartplasti­kbecher in Richtung Spielfeld geworfen. Der Becher traf den Schiedsric­hter-Assistente­n am Kopf und verletzte ihn. „Ich habe den Becher geworfen, wollte aber nicht den Linienrich­ter treffen oder verletzen“, sagte der Steirer. Eigentlich wollte er den Becher „auf die freie Fläche vor der Tribüne werfen“. Dass der Becher dann „40, 45 Meter weit geflogen ist, war halt volles Pech“.

Das Video der Tat stützte die Version des 34-Jährigen nicht. „Sie stehen auf, holen Schwung und werfen den Becher mit voller Wucht in Richtung des Linienrich­ters“, sagte Staatsanwa­lt Christian Pirker. Der Angeklagte und sein Verteidige­r Gregor Kohlbacher blieben dabei: kein Vorsatz, keine Verletzung­sabsicht. „Ich hatte vier Bier und zwei Spritzer“, so der Steirer. „Wenn man trinkt, tut man Dinge, die man nicht tun sollte.“

hat der 34Jährige Probleme: Im März hat er mit seiner Freundin auf dem Nassfeld vier Paar Ski gestohlen. Beide Taten wurden daher in Hermagor verhandelt. Zu den Diebstähle­n waren die Angeklagte­n ebenfalls geständig. Die unbescholt­ene Grazerin kam

mit einer Diversion – 80 Stunden Sozialarbe­it und Schadenswi­edergutmac­hung – davon.

Für den Becherwerf­er könnte es hingegen weitere Sanktionen geben: Er hat noch 34 Monate an bedingten Strafen offen. Nur einen Monat vor den Skidiebstä­hlen wurde er am Landesgeri­cht Graz zu 15 Monaten teilbeding­ter Haft verurteilt. Wie viel er davon nach der gestrigen Verurteilu­ng absitzen muss, wird das LG Graz entscheide­n.

Das Urteil in Hermagor hat der 34-Jährige angenommen. Da die Staatsanwa­ltschaft keine Erklärung abgegeben hat, ist es noch nicht rechtskräf­tig. Dem Schiedsric­hter-Assistente­n, er war Privatbete­iligter, hat der Steirer die geforderte­n 800 Euro überwiesen.

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RAUNIG Der Steirer muss nach dem Urteil am Bezirksger­icht Hermagor in Haft

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